Initiative fordert Nachbesserungen an Lieferkettengesetz

Initiative fordert Nachbesserungen an Lieferkettengesetz

Gerechtes Wirtschaften ‐ Die Initiative Lieferkettengesetz hat deutliche Nachbesserungen am Entwurf des Gesetzes für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gefordert. Die Koordinatorin der Initiative von rund 125 Organisationen, Johanna Kusch, begrüßte am Mittwoch in Berlin den „Paradigmenwechsel“, äußerte aber massive Kritik an der konkreten Umsetzung.

Erstellt: 11.03.2021
Aktualisiert: 29.11.2022
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Die Initiative Lieferkettengesetz hat deutliche Nachbesserungen am Entwurf des Gesetzes für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gefordert. Die Koordinatorin der Initiative von rund 125 Organisationen, Johanna Kusch, begrüßte am Mittwoch in Berlin den „Paradigmenwechsel“, der auch dank des Einsatzes von Gewerkschaften, Kirchen und der Bundesminister Gerd Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD) möglich geworden sei. Sie äußerte aber massive Kritik an der konkreten Umsetzung.

So beklagte die Initiative, dass die Sorgfaltspflichten nur nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten bei ausländischen Zulieferern gelten sollen. Vollumfänglich sollen sie bislang nur für den eigenen Geschäftsbereich und den der unmittelbaren Zulieferer gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder ein befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Initiative forderte hingegen eine vollumfängliche Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette, da die eigentlichen Risiken für die Arbeiter in den Entwicklungsländern bestünden. Nach den Worten von Franziska Humbert von Oxfam bleibt der Entwurf zudem hinter den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück, da die Regelung nicht präventiv greifen solle, sondern erst bei Verstößen.

Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sprach sich zudem für eine ausdrückliche zivilrechtliche Haftungsregel aus, wonach Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten für Schäden haften, sowie für die Einführung umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der Entwurf sieht bislang keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung vor und bezieht Umweltaspekte nur soweit mit ein, wie sie Menschenrechte beeinträchtigen. Allerdings sollen deutsche Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisation im Namen von Betroffenen nach internationalem Privatrecht in Deutschland klagen können.

Kritisch sieht die Initiative auch den Geltungsbereich. Laut Entwurf soll die Regelung ab 2023 für die rund 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit gelten und ein Jahr später für die gut 2.600 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Maren Leifker, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt, forderte demgegenüber auch kleinere Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern einzubeziehen, darüber hinaus Unternehmen mit besonderen menschenrechtlichen Risiken, wie etwa die kleineren Betriebe in der Textil- und Lebensmittelindustrie.

© KNA

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