Bananenplantage (Symbolbild)
Hungerlöhne und schlechte Arbeitsbedingungen auf Obstplantagen

Hilfswerke: Supermärkte missachten Lieferkettengesetz

Berlin ‐ Eigentlich müssen viele Unternehmen in Deutschland die Einhaltung von Menschenrechten bei der Herstellung und Verarbeitung ihrer Produkte prüfen. Das klappt offenbar noch nicht überall. Hilfsorganisationen erhöhen nun den Druck auf zwei große deutsche Handelskonzerne.

Erstellt: 03.11.2023
Aktualisiert: 03.11.2023
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Wegen Missachtung des Lieferkettengesetzes haben Hilfsorganisationen Beschwerde gegen die Supermarktbetreiber Rewe und Edeka eingereicht. Beide Konzerne arbeiteten mit Zulieferern zusammen, denen die Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen vorwerfen, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung. Getragen wird die Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) demnach unter anderem von Oxfam, der ecuadorianischen Gewerkschaft der Plantagenarbeiter (Astac), dem Hilfswerk Misereor sowie dem European Center for Constitutional and Human Rights.

So sollen etwa auf Bananen- und Ananasplantagen in Ecuador und Costa Rica Arbeiterinnen und Arbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt worden sein. Zudem hätten sie arbeiten müssen, während die Plantagen mit potenziell giftigen Pestiziden eingesprüht wurden. Gewerkschaftsmitglieder würden entlassen oder sogar misshandelt, wenn sie sich gegen die Missstände wehrten. Die Hilfsorganisationen stützen sich dabei auf Erfahrungsberichte von Plantagenarbeitern und Gewerkschaften sowie eigene Recherchen in den Produktionsländern.

Über vier derartige Vorfälle habe Oxfam Edeka und Rewe bereits im Sommer informiert, erklärte die Organisation. Die Konzerne hatten den Angaben zufolge auf Qualitätssiegel für die Waren verwiesen, die die Wahrung der Menschenrechte bei Ernte und Produktion versichern sollen. Die Organisationen werfen den Zulieferern jedoch Manipulation bei den Betriebskontrollen vor, etwa dadurch, dass nur von den Plantagenbesitzern zuvor ausgewählte Arbeiter befragt würden.

Die Beschwerde solle einen Beleg dafür liefern, wie effektiv die Umsetzung des am 1. Januar in Kraft getretenen Lieferkettengesetz in Deutschland ist. Dieses verpflichte die deutschen Unternehmen zwar, ihren Einfluss zur Wiedergutmachung von Schäden in den Produktionsländern zu nutzen, erklärte der Misereor-Wirtschaftsexperte Armin Paasch. „Es verpflichtet sie aber nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Schäden. Es verbessert auch die Erfolgsaussichten von Betroffenen in Schadenersatzklagen nicht wesentlich.“ Diese Lücken müssten durch ein EU-Lieferkettengesetz geschlossen werden, forderte Paasch. Die Verhandlungen über eine europaweite Regelung hatten im Juni begonnen. Das EU-Lieferkettengesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

KNA

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