Symbolbild Recht: Ein Paragraphen-Symbol lehnt sich an eine blaue Wand
Nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten

Das EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen

Brüssel ‐ Nach hartem Ringen ist die Richtlinie zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt von den EU-Mitgliedstaaten angenommen. Entwicklungsverbände kündigen an, Druck bei der Umsetzung zu machen.

Erstellt: 24.05.2024
Aktualisiert: 24.05.2024
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Das europäische Lieferkettengesetz ist nach langer und kontroverser Diskussion beschlossen. Am Freitag billigten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel formal den hart ausgehandelten Kompromisstext der Richtlinie, nachdem vor einem Monat das Europäische Parlament abschließend dafür gestimmt hatte. Große Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass Zulieferer und Geschäftspartner entlang der gesamten Produktionskette Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.

Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Bündnis von Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften, nannte den Schritt einen „Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen“. Dennoch bleibe die Richtlinie hinter vielen Erwartungen zurück, erklärte das Bündnis am Freitag in Berlin. Vor allem klimabezogene Vorschriften seien „bemerkenswert lasch“.

Die 27 EU-Staaten müssen die Richtlinie nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführen. Drei Jahre nach Inkrafttreten gelten die Vorschriften für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz; das betrifft in Deutschland wenige Dutzend Unternehmen. In vier Jahren werden sie auf Firmen ab 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Jahresumsatz ausgedehnt, in fünf Jahren auf Firmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.

Während das deutsche Lieferkettengesetz teilweise nachgeschärft werden muss, bleibt die EU-Regelung in anderen Punkten hinter den schon bestehenden deutschen Normen zurück. Die FDP hatte als Koalitionspartner der Regierung die EU-Richtlinie mit dem Argument hiesiger Wirtschaftsinteressen auszubremsen versucht.

Misereor-Chef Spiegel: Chance auf Wiedergutmachung

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das Gesetz „eine gute Nachricht für alle Menschen weltweit, die unter miserablen Arbeitsbedingungen leiden“. Sie versprach Unternehmen in Deutschland wie auch in Partnerländern im Globalen Süden Unterstützung, etwa in Form von Beratung, aber auch durch eine Stärkung lokaler Rahmenbedingungen.

Der Hauptgeschäftsführer des katholischen Hilfswerks Misereor, Pirmin Spiegel, erklärte, die Entscheidung in Brüssel sei „ein großer Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, vor allem aber für Menschen, die von Vertreibung, Ausbeutung, Repression oder Umweltzerstörung betroffen sind“. Diese Menschen erhielten vor Zivilgerichten in Europa jetzt „eine reale Chance auf Wiedergutmachung, wenn europäische Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch Schäden verursachen.“.

Pirmin Spiegel kritisiert zugleich die heutige Enthaltung der Bundesregierung im Rat sowie die jüngste Forderung der FDP, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Ebenso lehnt Spiegel die von Wirtschaftsminister Robert Habeck angeregte „Verschlankung“ des deutschen Gesetzes ab. „Dringend notwendig ist eine zügige und ambitionierte Übertragung der europäischen Richtlinie in das deutsche Lieferkettengesetz.“ Die EU-Richtlinie gebe dazu einen Mindeststandard vor, der vollumfänglich umgesetzt werden müsse.

Der Misereor-Geschäftsführer fordert zugleich, den aktuellen Anwendungsbereich des deutschen Gesetzes auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zu erhalten. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene zusätzliche Umsatzschwelle von einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro hätte zur Folge, dass die Anzahl der in Deutschland erfassten Unternehmen von derzeit etwa 4.500 je nach Schätzung auf 800 bis 1.500 reduziert würde. „Über 3.000 Unternehmen nachträglich aus der Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt zu entlassen, wäre politisch wie auch rechtlich problematisch“, so Spiegel. Art. 1.2. der EU-Richtinie verbietet explizit, einen bereits bestehenden Schutz für Umwelt und Menschenrechten abzuschwächen.

Germanwatch: Gute Nachricht für deutsche Firmen

Dagmar Pruin, Präsidentin des evangelischen Hilfswerks Brot für die Welt, kündigte an, man werde gemeinsam mit weltweiten Partnern den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen.

Cornelia Heydenreich von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch hob als gesetzlichen Fortschritt hervor, dass menschenrechtliche Standards künftig nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern europaweit anzuwenden seien. „Das ist für deutsche Firmen eine gute Nachricht, da nun für alle in der EU die gleichen Regeln gelten.“

Das UN-Kinderhilfswerk Unicef bemängelte, der „erhoffte Durchbruch“ für Kinderrechte sei ausgeblieben. Dort, wo das deutsche Lieferkettengesetz die Rechte von Kindern stärker schütze als die EU-Richtlinie, dürfe es zu keiner Abschwächung kommen, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland.

KNA /dr

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