Ein Containerschiff liegt im Hafen von Hamburg am 3. Juli 2020 und wird gelöscht. Kräne ragen über das Schiff.
Trotz Enthaltung aus Deutschland

Rat der EU stimmt für reduziertes Lieferkettengesetz

Aachen/Brüssel ‐ Der EU-Rat hat dem europäischen Lieferkettengesetz heute zugestimmt. Nun ist wieder das EU-Parlament am Zug. Misereor kritisiert, das Gesetz sei gegenüber der Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament vom Dezember 2023 drastisch abgeschwächt worden

Erstellt: 15.03.2024
Aktualisiert: 21.03.2024
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Nach der Zustimmung im Rat muss sich nun der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit dem Text beschäftigen, damit das Gesetz im April im Plenum des Parlaments beschlossen werden kann. 

Armin Paasch, Misereor-Experte für Verantwortliches Wirtschaften und Menschenrechte, begrüßt die Zustimmung als Hoffnungszeichen für Menschenrechte und die Umwelt, kritisiert zugleich aber „drastische Verwässerungen“ im Gesetzestext. Unternehmen würden mit dem nun verabschiedeten Text verpflichtet, Ausbeutung, Kinderarbeit, Vertreibungen, Repression von Gewerkschaften und Umweltverzerstörung in globalen Geschäften vorzubeugen. Betroffen erhielten nun eine realistische Chance, von den Verursachen aus der Europäischen Union zivilrechtlich Schadensersatz einzuklagen.

Gleichzeitig nannte Paasch das Verhalten der Bundesregierung „beschämend“. Diese hatte sich bei der aktuellen Abstimmung auf Druck der FDP enthalten, obwohl nach Ansicht des Experten der nun erzielte Kompromiss „gegenüber der Trilog-Einigung von Dezember 2023 massiv verwässert wurde.“ Ein gravierender Rückschritt sei die drastische Verengung des Anwendungsbereichs. Paasch wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie in Deutschland je nach Schätzung lediglich zwischen 800 und 1.500 Unternehmen in die Pflicht nehmen würde, und auch dies erst ab 2032.

Er erklärte weiter, dass auf Druck von Frankreich die Richtlinie nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gelten solle statt ab 500 Mitarbeitenden, wie zunächst vorgesehen. Zusätzlich solle die Umsatzschwelle von 150 Millionen auf 450 Millionen Euro angehoben werden. Paasch betonte, dass die Hauptverantwortung für die Abschwächung des Gesetzes die deutsche Bundesregierung trage, die den Konsens der EU vom Dezember 2023 im Januar 2024 aufgekündigt habe.

Trotz der Abschwächungen appellierte Paasch an alle Europaabgeordneten, der Richtlinie im Plenum rasch zuzustimmen, damit Mensch und Natur in globalen Geschäften europäischer Unternehmen künftig besser geschützt werden könnten.

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sieht auch den erreichten Konsens kritisch. In einer ersten Stellungnahme schrieb sie, Verbesserungen am Lieferkettengesetz gingen auf eine klare Haltung der FDP zurück. Dennoch bezeichnete sie die Richtlinie als „praxisfern“. So blieben grundlegende Probleme „wie unklare Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs bestehen“.

Die belgische Ratspräsidentschaft dagegen feierte das Konsenspapier. In einem X-Beitrag hieß es, die EU interessiere sich dafür, wie Produkte wirklich entstünden. Die Lieferkettenrichtlinie fördere nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmensverhalten und verankere Menschenrechte und Umweltaspekte in der Tätigkeit von Unternehmen.

weltkirche.de

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