Symbolbild Recht: Ein Paragraphen-Symbol lehnt sich an eine blaue Wand
Regeln seit 1. Januar 2023 in Kraft

Organisationen sehen erste Erfolge durch Lieferkettengesetz

Berlin ‐ Ab dem kommenden Montag müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten auf Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten achten. Bislang lag die Grenze bei 3.000 Mitarbeitenden. Aktivisten sehe erste Verbesserungen.

Erstellt: 29.12.2023
Aktualisiert: 28.12.2023
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Das seit einem Jahr geltende deutsche Lieferkettengesetz zur Wahrung von Menschenrechten wirkt sich nach Einschätzung von zivilgesellschaftlichen Organisationen bereits positiv aus. So verstärkten Unternehmen ihr Engagement zur Einhaltung der Menschenrechte in allen Teilbereichen der Warenproduktion, erklärten die Initiative Lieferkettengesetz, die Kampagne für Saubere Kleidung und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am Mittwoch in Berlin. Zudem hätten Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Betroffene begonnen, die Möglichkeiten für Beschwerden bei einer Kontrollbehörde zu nutzen.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet seit Anfang 2023 erstmals deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards auch in den Firmen zu sorgen, aus denen sie Waren und Dienstleitungen beziehen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, zudem wird bald eine europäische Regelung erwartet.

Heike Drillisch vom CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung hob die Rolle der Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Wirksamkeit des Gesetzes hervor. Es sei unerlässlich, die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards nicht nur den zuliefernden Firmen zu überlassen. Alle kooperierenden Unternehmen müssten diese Aufgabe partnerschaftlich angehen sowie ihre eigenen Geschäfts- und Beschaffungspraktiken anpassen.

Artemisa Ljarja von der Kampagne für Saubere Kleidung betonte, die Unternehmen seien nun verpflichtet, selber Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und auf dort eingehende Hinweise von Betroffenen zu reagieren. Michelle Trimborn von der Initiative Lieferkettengesetz erklärte, die geplante Lieferkettenregelung auf EU-Ebene werde weitere wichtige zivilrechtliche Klagemöglichkeiten für Betroffene schaffen.

KNA

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