Eröffnung der Weltsynode am 9. Oktober 2021 im Vatikan.
Weltsynode soll über Kirchenreformen beraten

Arbeitsdokument für die Weltsynode in Rom veröffentlicht

Vatikanstadt ‐ Im Oktober tagt in Rom die letzte Runde der aus Geistlichen und Laien bestehenden Weltsynode der katholischen Kirche. Sie soll anhand eines Arbeitspapiers über Kirchenreformen beraten. Dieses liegt nun vor – und ist überraschend konkret.

Erstellt: 09.07.2024
Aktualisiert: 09.07.2024
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Im Vatikan ist am Dienstag (9. Juli 2024) das Arbeitsdokument für die nächste Zusammenkunft der Weltsynode, das sogenannte Instrumentum laboris, vorgestellt worden. Es enthält konkrete Vorschläge für eine veränderte Rechtsordnung und Funktionsweise der weltweiten katholischen Kirche. In der Kirchenhierarchie soll es demnach künftig mehr Mitbestimmung, Transparenz und Rechenschaftspflicht geben. Auch der Vatikan soll künftig Rechenschaft vor den Ortskirchen ablegen.

Die zweite Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalvsersammlung der Bischofssynode findet vom 2. bis 27. Oktober 2024 in Rom statt. Das Papier, an dem sich die Debatten der Weltsynode orientieren sollen, stellten die Kardinäle Jean-Caude Hollerich (Luxemburg) und Mario Grech (Malta) vor. Lateinisch wird es als „Instrumentum laboris“ bezeichnet, der Titel lautet „Wie wir eine synodale missionarische Kirche sein können“.

In der synodal geprägten Kirche soll es demnach keine einsamen Entscheidungen durch Pfarrer, Bischöfe und Papst mehr geben. Stattdessen sollen auf allen Ebenen synodale Beratungsstrukturen eingeführt werden, die sich allerdings von einer Demokratie unterscheiden. Die Mitwirkungsgremien sollen, anders als bisher im Kirchenrecht geregelt, nicht mehr eine „bloß beratende Stimme“ haben. Zwar müsse die Letztentscheidung durch den Bischof gewahrt bleiben, doch sei diese Kompetenz an Bedingungen gebunden. Weder müsse künftig der Bischof den Willen des Volkes ausführen, noch solle der Bischof die Gremien dazu benutzen, seine bereits getroffenen Entscheidungen zu übermitteln. Ziel sei vielmehr eine „miteinander geteilte Entscheidung, die dem Heiligen Geist gehorcht“, so der Text.

Transparenz und Rechenschaft

Das Arbeitspapier wendet sich gegen eine rein wissenschaftliche Perspektive bei kirchlichen Reformen. Während etwa der Synodale Weg in Deutschland manche Reformforderungen in der Sexualmoral mit „neuen Erkenntnissen der Humanwissenschaften“ begründete, erkennt das Arbeitspapier der Weltsynode die Nützlichkeit wissenschaftlicher Analysen zwar an, betont aber gleichzeitig, dass die Kompetenz der Wissenschaften nicht das letzte Wort habe. Man müsse dafür sorgen, dass sie ihren Beitrag leisten könne, ohne dass sie über andere Sichtweisen dominiere.

Wiederholt fordert das Arbeitspapier Transparenz und Rechenschaft in der Kirchenhierarchie. Diese sollen künftig nicht nur im Umgang mit Fällen von Missbrauch sowie im Finanzwesen gelten, sondern auch bei Pastoralplänen und bei den kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Rechenschaft solle es künftig in zwei Richtungen geben: Auch die unteren Ebenen sollten von den höheren Rechenschaft einfordern können.

Das Arbeitspapier wendet dies auch auf die höchste Ebene der Kirchenhierarchie an und schlägt vor, dass der Papst Gesetze künftig erst nach gemeinschaftlichen Beratungen verkünden solle. Sein Apparat, die vatikanische Kurie, solle vor den Bischöfen der Ortskirchen Rechenschaft ablegen.

Dazu soll auch die Rolle der Vatikanbotschafter neu definiert werden. Die Nuntien waren bislang der verlängerte Herrschaftsarm des Papstes in den Ortskirchen. Die künftige Rolle der Papstbotschafter wird von einer separaten Arbeitsgruppe erörtert.

Finanzausgleich, Ämter, Synodalität

Diese und weitere Detailfragen, darunter eine mögliche Zulassung von Frauen zum Diakonat und die Reform der Priesterausbildung, hatte der Papst vorab an Arbeitsgruppen von Spezialisten ausgegliedert. Sie sollen noch bis Mitte 2025 beraten und damit die Synode überdauern. Die Arbeitsgruppen sollen der Synodenversammlung im Oktober Zwischenberichte vorlegen.

Zudem schlägt das Papier die Einführung neuer Ämter und Dienste in der Kirche vor, die nicht an eine Weihe gebunden sind. Eines davon soll sich dem „Zuhören und Begleiten“ von Menschen widmen, die sich von der Kirche verurteilt oder bedroht fühlen. Dieser Dienst solle je nach lokalen Umständen anders ausgestaltet werden.

Auf globaler Ebene wird zwischen den armen und reichen Bistümern eine Art solidarischer Finanzausgleich angeregt. Zudem regt das Papier die Schaffung einer dauerhaften Weltsynode an, die anders funktioniert als die von Papst Paul VI. im Jahr 1967 eingeführte Bischofssynode. An der neuen Synode solle „das gesamte Volk Gottes“ teilnehmen. Darüber hinaus wurde die Gründung einer besonderen Kommission von Kirchenjuristen bekanntgegeben. Sie soll die Synode bei den anstehenden Änderungen des Kirchenrechts beraten, ohne die einige Reformen nicht möglich wären.

In einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz äußerte sich deren Vorsitzender, Bischof Georg Bätzing, überwiegend positiv zu dem Dokument. Inhaltlich halte er es für eine gute Grundlage, mit der man in Rom arbeiten könne. „Gespannt bin ich auf die Art und Weise, wie wir dazu synodal ins Gespräch gebracht werden. Beim letzten Mal war ein Katalog von Fragen Bestandteil des Instrumentum laboris, der unsere Beratungen sehr gut strukturiert hat“, so Bätzing.

KNA

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