Nach Protesten gegen 1.400-Kilometer-Leitung

Pipeline-Gegner in Uganda beklagen Repressalien

Kampala/Nairobi  ‐ Nach Ansicht der Planer soll die East African Crude Oil Pipeline künftig Öl von Uganda nach Tansania transportieren. Umweltschützerinnen und Umweltschützer, die das Projekt kritisieren, riskieren Schikanen.

Erstellt: 04.11.2023
Aktualisiert: 03.11.2023
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In Uganda sehen sich Gegner eines großen Ölpipeline-Projektes zusehends Repressalien ausgesetzt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) berichtet am Donnerstag von „willkürlichen Festnahmen, Einschüchterung und Drohungen“ gegen Umweltschützer. Stimmen gegen eines der „umstrittensten Fossilbrennstoffprojekte der Welt“ würden systematisch unterdrückt, warnte HRW-Umweltsprecher Felix Horne in Nairobi.

Der Bau der „East African Crude Oil Pipeline“, besser bekannt unter der Abkürzung EACOP, sorgt seit Monaten für Proteste. Neben der erwarteten Umweltzerstörung verurteilen Aktivisten und Aktivistinnen auch die Auswirkungen auf das Klima sowie unmittelbar betroffene Gemeinden. So geht HRW davon aus, dass 100.000 Menschen in Uganda und Tansania wegen des Ölprojekts ihr Land verlieren.

Laut der Menschenrechtsorganisation sind die Festnahmen der Gegner politisch motiviert. Einen der Umweltschützer habe die Polizei bei der Verhaftung als „Terrorist“ und „Saboteur“ bezeichnet. Andere Aktivisten, die in Frankreich gegen den teilhabenden Energiekonzern TotalEnergies vor Gericht kämpften, seien nach ihrer Rückkehr nach Uganda ebenfalls Einschüchterung ausgesetzt. Horne forderte die Regierung von Präsident Yoweri Museveni zu einem Ende der Repression auf.

Nach der Fertigstellung soll EACOP Rohöl über 1.400 Kilometer vom ugandischen Albertsee in die tansanische Hafenstadt Tanga transportieren. Tansania und Uganda rechtfertigen das Projekt als Beschleuniger für Entwicklung. Jedoch äußern Fachleute Sorge über Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. In Verbindung mit dem Projekt hatte das EU-Parlament 2022 Jahr etliche Missstände angeprangert: Darunter die „Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, die willkürliche Sperrung nichtstaatlicher Organisationen, willkürliche Haftstrafen und die Vertreibung hunderter Menschen von ihrem Land ohne eine gerechte und angemessene Entschädigung“.

KNA

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