Strafbefehl gegen De-facto-Regierungschef in Myanmar beantragt
Den Haag ‐ Die Militärjunta in Myanmar ließ seit 2017 Hunderttausende Angehörige der Rohingya vertreiben und verfolgen. Der Internationale Strafgerichtshof sieht darin ein klares Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Aktualisiert: 02.12.2024
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Gegen Myanmars Machthaber General Min Aung Hlaing ist Haftbefehl vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag beantragt worden. Das teilte der Chefankläger des Gerichtshofs, Karim Khan, am Mittwoch mit. Hlaing sei als Oberbefehlshaber der Streitkräfte verantwortlich für die Deportation und Verfolgung von Angehörigen der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar und teils im benachbarten Bangladesch. Bei den Vorfällen, die sich zwischen Ende August und Ende Dezember 2017 ereigneten, handele es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, erklärte Khan.
Der Chefankläger ergänzte, es sei das erste Mal, dass ein Strafbefehl gegen ein ranghohes Regierungsmitglied Myanmars beantragt werde. Weitere würden folgen.
Der heute 68-jährige Hlaing hatte am 1. Februar 2021 die gewählte Regierung Myanmars mit der De-facto-Staatschefin Aung San Suu Kyi durch einen Staatsstreich gestürzt. Anschließend ernannte er sich selbst zum Ministerpräsidenten des südostasiatischen Landes.
Myanmar hat das sogenannte Römische Statut, die juristische Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, nie ratifiziert. Daher kann der ICC von der nationalen Justiz Myanmars keine Unterstützung erwarten. Die Anklage basiert daher auf Informationen aus unterschiedlichsten Quellen, insbesondere aber von der Regierung des Nachbarlandes Bangladesch sowie einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen. Zudem konnten Zeugen befragt und Bildmaterialien gesichtet werden.
Zuletzt waren immer wieder auch Christen ins Visier der Armee Myanmars geraten. Zudem werfen Menschenrechtsorganisationen der Junta des Landes vor, Zivilisten ohne entsprechende Ausbildung und Ausrüstung gewaltsam zur Minenräumung zu zwingen
KNA/dr