Relationships between tables in mysql database on server. Symbolbild Künstliche Intelligenz/Datenbank
Verständnishürden abbauen, Verbindungen herstellen

Bundesarchiv will KI-gestützt zur Kolonialgeschichte forschen

Berlin  ‐ KI als Helferin bei der Erforschung der deutschen Kolonialgeschichte? Für das Bundesarchiv ist das keine Zukunftsmusik. Kulturstaatsministerin Roth sieht darin „einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung“.

Erstellt: 08.07.2024
Aktualisiert: 05.07.2024
Lesedauer: 

Das Bundesarchiv setzt zur Erforschung der deutschen Kolonialgeschichte Künstliche Intelligenz (KI) ein. Es sei ein Programm zur Handschriftenerkennung entwickelt worden, das nun bei der „dringend notwendigen Aufarbeitung der gewaltvollen deutschen Kolonialgeschichte“ eingesetzt werde, teilte der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, am Freitag in Berlin mit.

Damit baue man Verständnishürden ab, schaffe Verbindungen zwischen Dokumenten und mache so Wissen besser zugänglich, sagte Hollmann weiter. Nutzer im Lesesaal in Berlin-Lichterfelde können nun im Rahmen dieses KI-Pilotprojektes laut Bundesarchiv die gesamten Unterlagen des Reichskolonialamtes durchsuchen. Die Suchanwendung werde für etwa zwei Jahre vor Ort aus dem Netzwerk des Bundesarchivs verfügbar sein. Danach soll sie in den neuen Digitalen Lesesaal des Bundesarchivs integriert und damit auch von außen nutzbar werden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) begrüßt den Einsatz der KI-Technologie beim Thema Kolonialgeschichte. Das Bundesarchiv leiste auf diese Weise „einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung“. Roth weiter: „Zu lange waren die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit ein blinder Fleck in unserer Erinnerungskultur. Ich bin dem Bundesarchiv deshalb dankbar, dass es mit Hilfe speziell dafür entwickelter KI-Technologie dabei hilft, das Wissen über dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte zu stärken.“

Etwa 10.000 Akten des Reichskolonialamtes wurden für das KI-Projekt ausgewählt, weil sie einen besonders hohen Anteil an handschriftlichem Text enthalten, und zwar in deutscher Kurrentschrift (Sütterlinschrift). Diese Unterlagen bildeten eine wichtige Quelle für die Erforschung des von der deutschen Kolonialherrschaft begangenen Unrechts, hieß es. Sämtliche Akten des Reichskolonialamtes seien vollständig digitalisiert, unterlägen keinen Schutzfristen mehr und seien damit frei zugänglich.

Das Deutsche Kaiserreich hatte ab 1884 begonnen, Kolonien in Afrika, Ozeanien und China zu errichten beziehungsweise zu erwerben. Der deutsche Kolonialbesitz war 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen. Im Zuge des Ersten Weltkriegs musste das Deutsche Reich sie wieder abtreten. In mehreren Kolonien kam es zu Aufständen und Widerstand, die blutig niedergeschlagen wurden. Das Vorgehen deutschen Kolonialherren gegen Herero und Nama im heutigen Namibia wird als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts bezeichnet.

KNA

Mehr zum Thema