Kardinal Mario Grech (v.l.n.r.), Generalsekretär der Bischofssynode; Kardinal Giovanni Angelo Becciu; Kardinal Konrad Krajewski, Almosenpfleger Seiner Heiligkeit; und Kardinal Michael F. Czerny
Papst ändert Kirchenrecht

Laien dürfen künftig bei Bischofssynoden mit abstimmen

Der Vatikan hat eine Aufsehen erregende Änderung des Kirchenrechts bekanntgegeben: Bei Weltbischofssynoden werden künftig ein Viertel der Teilnehmer keine Bischöfe sein, bis zu 40 Frauen dürfen dann mit abstimmen.

Erstellt: 26.04.2023
Aktualisiert: 27.04.2023
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Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)

Von einer „wichtigen Veränderung“ sprechen die Kardinäle Mario Grech und Jean-Claude Hollerich, als sie am Mittwochmittag im Vatikan vor eine improvisierte Pressekonferenz treten. Und erläutern dann im Detail, was Papst Franziskus am Montag der vergangenen Woche scheinbar nebenbei genehmigt hat.

Von den rund 320 stimmberechtigten Mitgliedern der Weltbischofssynode werden künftig ein Viertel, also 80, keine Bischöfe sein. Dennoch wird, wie Grech und Hollerich im Gleichklang betonen, das Gremium im Sinne des Kirchenrechts eine Bischofssynode bleiben - mit dem Recht, mehrheitlich Texte zu beschließen, die dann dem Papst als Grundlage für dessen Entscheidungen vorgelegt werden.

Damit verändert Franziskus nicht zum ersten Mal die Arbeitsweise der von Paul VI. im Jahr 1965 geschaffenen Institution. Bereits 2018 hatte er mit der Apostolischen Konstitution „Episcopalis communio“ den Ablauf geändert und Vorab-Befragungen des „Volkes Gottes“ als Bestandteil der Synodalversammlungen festgeschrieben.

Bekanntgabe mit kaum Öffentlichkeit

Dieses auf mehr Beteiligung der Basis abzielende Modell baute er in Vorbereitung auf die im Oktober 2023 und 2024 angesetzten weltweiten Synodalversammlungen weiter aus. Er ließ in allen Erdteilen „kontinentale Kirchenversammlungen“ durchführen, deren insgesamt sieben Abschlussdokumente nun die Grundlage für die Bischofssynode in Rom bilden.

Die Zahl der teilnehmenden Frauen wird künftig genau festgeschrieben: Die Hälfte der 10 Ordensangehörigen und die Hälfte der „sonstigen“ 70 Teilnehmer müssen Frauen sein. Das ist deutlich weniger als etwa beim Synodalen Weg in Deutschland oder als bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Doch für die katholische Kirche auf Weltebene ist es ein gewaltiger Veränderungsschritt.

Es fällt auf, dass dieser vom Papst ohne förmliche Rechtsetzung beschlossen und in einer Audienz für Grech und Hollerich am 17. April ganz unauffällig „genehmigt“ wurde. Auch die Bekanntgabe am Mittwoch im Vatikan geschah mit minimaler Publizität.

Kardinal Jean-Claude Hollerich, Erzbischof von Luxemburg und Generalrelator der Bischofssynode, und Kardinal Mario Grech, Generalsekretär der Synode, bei einer Pressekonferenz am 26. April 2023 im Vatikan.
Bild: © Paolo Galosi/Romano Siciliani/KNA

Kardinal Jean-Claude Hollerich (l.), Erzbischof von Luxemburg und Generalrelator der Bischofssynode, und Kardinal Mario Grech (r.), Generalsekretär der Bischofssynode, bei einer Pressekonferenz.

Ein Viertel der Teilnehmenden keine Bischöfe

Ein Grund für das ungewöhnliche Vorgehen könnte die Befürchtung gewesen sein, dass eine förmliche Gesetzesänderung – etwa durch Erlass einer neuen Konstitution – im Vorfeld bemerkt worden wäre. Immer wieder werden aus dem vatikanischen Apparat Gesetzesvorhaben an interessierte Kreise „durchgestochen“ und dann von den konservativen Gegnern des Franziskus-Reformkurses publizistisch bekämpft. Das sollte nun offenbar vermieden werden.

Neben der Tatsache, dass künftig ein Viertel der Synodenväter und -mütter Nichtbischöfe sein werden, interessiert auch die Frage, wie diese ausgewählt werden. In einer erläuternden Mitteilung stellt das Synodensekretariat fest, dass die Teilnehmer nicht „repräsentativ“ für bestimmte Länder sein sollen.

Vielmehr soll jede der sieben kirchlichen Weltregionen je 20 Namen vorschlagen. Aus diesen 140 Vorschlägen wird dann der Papst 70 auswählen. Die 10 Repräsentanten der Ordensgemeinschaften werden ohnehin auf einem anderem Weg bestimmt.

Mit dieser Regelung nach Kontinenten wollen die Synodengestalter offenbar vermeiden, dass es künftig im Vorfeld „Wahlkämpfe“ in den einzelnen Ländern um die Synodensitze gibt. Ausdrücklich heißt es in den Erläuterungen: „Sie werden nicht von einem bestimmten Wahlvolk gewählt, das sie dann zu repräsentieren hätten.“

Allerdings kann die Synodenversammlung, so die Erläuterung weiter, über die Erfahrungen mit dem Auswahlverfahren reflektieren und Veränderungsvorschläge machen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass bei der entscheidenden zweiten Versammlung der Weltsynode im Oktober 2024 die Zusammensetzung noch einmal anders zustande kommen wird als in dem jetzt vom Papst genehmigten Verfahren.

KNA

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