Dunkler Kirchturm hinter Ästen am Abend vom 29. Januar 2024. (Aufnahmeort unbekannt). Symbolbild Missbrauch, Untaten, Kirche
Psychologische, soziale, spirituelle und finanzielle Unterstützung vorgesehen

Spanische Bischöfe legen Plan für Missbrauchsentschädigung vor

Madrid  ‐ Lange ist darüber beraten worden; nun hat die katholische Kirche in Spanien ein Konzept verabschiedet, um Opfer von Missbrauch zu entschädigen. Rechtlich bindend ist es jedoch nicht.

Erstellt: 11.07.2024
Aktualisiert: 10.07.2024
Lesedauer: 

Nach monatelangen Beratungen haben die katholischen Bischöfe in Spanien am Dienstag einen Entschädigungsplan für Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dieser sieht eine „ganzheitliche Wiedergutmachung“ vor und umfasst psychologische, soziale, spirituelle sowie finanzielle Aspekte. Damit sollen auch jene Opfer entschädigt werden, deren Fälle strafrechtlich verjährt sind oder aus anderen Gründen von der Justiz nicht geahndet werden können.

Dies stellt – nach anhaltendem öffentlichen und politischen Druck – eine Wende dar. Bisher hatte die Kirche in Spanien Entschädigungszahlungen in der Regel erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen geleistet.

Insgesamt verabschiedeten die Bischöfe drei Dokumente:

  • Arbeitsrichtlinien für katholische Institutionen in Spanien: Diese zielen darauf ab, den Umgang mit Missbrauchsfällen zu regeln und die Prävention zu stärken. Im Mittelpunkt stehen die Prinzipien anerkennen und wiedergutmachen; die Betroffenen begleiten; vorbeugen; schulen und sensibilisieren; informieren und untersuchen.
  • Umfassender Entschädigungsplan für Opfer sexuellen Missbrauchs: Dieser Plan bietet eine klare Struktur zur Entschädigung und Unterstützung der Opfer.
  • Leitlinien für die umfassende Entschädigung: Diese Leitlinien sollen sicherstellen, dass Opfer unabhängig von gesetzlichen Ansprüchen Unterstützung erhalten.

Für die Umsetzung des nun final beschlossenen Plans soll ein spezielles Gremium eingerichtet werden. Aufgabe dieser Stelle wird es sein, jeden Fall einzeln zu prüfen, um individuelle Lösungen zu finden. Die Kommission bestehend aus kirchlichen, juristischen und medizinisch-forensischen Experten kann einen Vertreter der Opfer an den Beratungen beteiligen, muss dies aber nicht zwingend tun.

„Was wir heute verabschiedet haben, ist kein rechtsverbindliches Dekret, das Bistümer und Orden bindet“, stellte der Vorsitzende der Spanischen Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Argüello, klar. Es gehe vielmehr darum, einer „moralischen Verpflichtung“ gerecht zu werden.

KNA/weltkirche.de

Mehr zum Thema