Ein Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichten. Geplant ist dies nur für größere Unternehmen ab einer bestimmten Zahl von Mitarbeitern.
Die Union und auch sie selbst sei bereit, alles umzusetzen, was im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart worden sei, erklärte Merkel. Von einer zusätzlichen zivilrechtlichen Haftung sei dabei jedoch nicht die Rede gewesen, auch die Größe der einbezogenen Unternehmen sei nicht vereinbart worden. Daher müsse man diskutieren.
Die Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes wäre ein wichtiger Schritt, sagte die Kanzlerin. In Richtung SPD mahnte sie zum Kompromiss: „Wenn man mit einem Schritt aber alles will, was man so als Ideal hat, dann wird es eben schwieriger.“ So gehe es zum Beispiel um viel bei der Frage, ob ein solches Gesetz ab 500 Mitarbeitern greife oder erst ab einer höheren Schwelle.
Das geplante deutsche Lieferkettengesetz hängt seit Monaten in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung fest. Als besonders umstritten gelten mögliche Haftungsregeln für Unternehmen.