
Weltkirchenrat macht sich für Sinai-Kloster stark
Johannesburg ‐ Der Staat Ägypten und das griechische Katharinenkloster mit seinen einzigartigen Kunstschätzen streiten sich um Land und Autonomie. Jetzt sucht die Weltgemeinschaft der Kirchen den Schulterschluss mit der Unesco.
Aktualisiert: 27.06.2025
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Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) will sich bei Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi für die Autonomie des Katharinenklosters am Sinai stark machen. Man sei sehr besorgt über angebliche Maßnahmen der Regierung in Kairo, die den gegenwärtigen und zukünftigen Status des Klosters beträfen, erklärte der Zentralausschuss des Rats zum Abschluss einwöchiger Beratungen am Dienstag im südafrikanischen Johannesburg.
Nötig sei ein „klares und verbindliches Abkommen, das das Recht und den Anspruch des Klosters auf das Grundstück auf Dauer anerkennt und das den Schutz des religiösen Lebens und der Obliegenheiten der Mönchsgemeinschaft garantiert“, heißt es in einem Memorandum. ÖRK-Generalsekretär Jerry Pillay solle an al-Sisi schreiben und sich auch mit der UN-Kulturbehörde Unesco kurzschließen.
Das im 6. Jahrhundert erbaute und seitdem ununterbrochen bewohnte Koster hat seit 2002 Weltkulturerbe-Status. Es beherbergt eine einzigartige Sammlung alter Handschriften und Ikonen.
Hintergrund ist eine seit 2012 andauerndernde Auseinandersetzung mit ägyptischen Behörden um Besitzrechte des griechisch-orthodoxen Klosters am Fuß des Berges, auf dem Mose nach biblischer Überlieferung die Zehn Gebote empfing.
Trotz konstruktiver Verhandlungen habe ein ägyptisches Gericht am 28. Mai ein Urteil erlassen, das den Staat Ägypten als Eigentümer des gesamten Areals einschließlich des Klosters selbst anerkenne, so das Leitungsgremium des ÖRK. Damit seien die Mönche faktisch nur noch Pächter; die Behörden könnten jederzeit entscheiden, ihren jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenhtaltsstatus nicht zu verlängern.
Ägyptische Behörden hatten nach dem Urteil laut Medienberichten dementiert, dass das Kloster enteignet worden sei. Der Gerichtsentscheid beziehe sich nur auf entlegene Grundstücke, für die es keine Besitztitel gebe. Das von Kaiser Justinian I. (527-565) erbaute Kloster beansprucht seit jeher einen Sonderstatus. Seine Selbstbezeichnung lautet „Heiliges autonomes königliches Sankt-Katherinen-Kloster des heiligen, von Gott betretenen Berges Sinai“.
KNA

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