Internationaler Tag gegen den Menschenhandel

Bischöfe: Opfer von Menschenhandel benötigen eine sichere Lebensperspektive

Bonn ‐ Es ist eine Art moderner Sklaverei: Noch immer geraten Menschen weltweit in die Hände von Menschenhändlern. Ein internationaler Gedenk- und Gebetstag soll daran erinnern – und Perspektiven für die Betroffenen aufzeigen.

Erstellt: 08.02.2024
Aktualisiert: 07.02.2024
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Am 8. Februar, dem Gedenktag der hl. Josephine Bakhita (1869–1947), Schutzpatronin der Opfer von Sklaverei, begehen katholische Christen weltweit den Tag des Gebets und der Reflexion gegen den Menschenhandel. Unter dem diesjährigen Motto „Unterwegs für die Würde: Zuhören, Träumen, Handeln“ steht dieser Tag 2024 im Zeichen des Engagements für die Rechte und Würde der Opfer von Menschenhandel.

In Deutschland setzt sich die Arbeitsgruppe Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz seit 2014 intensiv für die Verbesserung der Situation der Opfer von Menschenhandel ein. „Es ist notwendig, dass Betroffene eine sichere Lebensperspektive entwickeln können. Nur so können sie aus den Fängen der Menschenhändler befreit werden. Stabilität und Sicherheit gibt es für die Opfer nur dann, wenn ihnen ein Aufenthaltstitel, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafverfahren, gewährt wird“, betont Weihbischof Ansgar Puff (Köln), Vorsitzender der Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz. „Wir erinnern die Regierungsparteien, dass sie diese Verbesserung im Koalitionsvertrag angekündigt haben.“

Auch auf europäischer Ebene ist Bewegung in den Kampf gegen den Menschenhandel gekommen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben am 23. Januar 2024 eine Aktualisierung und Ergänzung der Menschenhandelsrichtlinie vereinbart. Diese beinhaltet die Ausweitung der Richtlinie auf illegale Adoption, Zwangsehen und Leihmutterschaften als weitere Ausbeutungsformen. Verschärfte Sanktionsmöglichkeiten sollen gegen Personen angewendet werden, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, von denen sie wissen, dass dabei Opfer von Menschenhandel ausgebeutet werden. Vorausgegangen war ein Konsultationsprozess, an dem sich auch Mitglieder der Arbeitsgruppe Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz beteiligt hatten.

Leiden ernst nehmen

Weihbischof Puff begrüßt die verbesserte Richtlinie als wichtigen Schritt im Kampf gegen den Menschenhandel auf europäischer Ebene. Sie sei ein Signal, dass die EU Menschenhandel noch entschiedener verfolgen wolle. „Insbesondere ist die Erhöhung des Strafmaßes für Täter auf fünf Jahre ein Signal an die Opfer, dass deren Leiden ernst genommen werden“, so der Kölner Weihbischof.

Die Arbeitsgruppe Menschenhandel setzt sich aus verschiedenen katholischen Organisationen zusammen, die sich in Deutschland gegen den Menschenhandel engagieren. Seit 2018 wird die Arbeitsgruppe von Weihbischof Ansgar Puff geleitet und setzt sich aus Vertretern des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz, dem Katholischen Büro in Berlin, dem Deutschen Caritasverband, der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Missio Aachen, den Maltesern, Renovabis, Solwodi, IN VIA und dem Fraueninformationszentrum Stuttgart zusammen.

Josephine Bakhita aus dem Sudan, die als Kind mehrfach in die Sklaverei verkauft wurde und so nach Italien gelangte, ist eine Symbolfigur im Kampf gegen Menschenhandel und Sklaverei. Durch die Bemühungen einer Ordensoberin wurde sie aus der Sklaverei befreit und trat später selbst in den Orden ein. Aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen vergaß sie ihren richtigen Namen und erinnerte sich nur noch an den Namen, den ihr die Sklavenhändler gegeben hatten: „Bakhita“, die Glückliche. Im Jahr 2000 wurde sie von Papst Johannes Paul II. heiliggesprochen.

Menschenhandel

Aktionsplan gegen Menschenhandel

Der Aktionsplan gegen Menschenhandel ist das Ergebnis eines Reflexionsprozesses unter der Schirmherrschaft der Deutschen Bischofskonferenz und der Santa Marta Gruppe. Dieser Prozess führte Experten aus unterschiedlichen Bereichen in einigen Online-Veranstaltungen zusammen. Auf der Grundlage der Überlegungen dieser Fachleute schlägt der Aktionsplan neun Schlüsselempfehlungen vor, die nach Ansicht der Autoren unbedingt notwendig sind, um den Menschenhandel zu bekämpfen. Aus diesen sorgfältig ausgewählten Empfehlungen resultiert die Forderung nach konkreten Maßnahmen von staatlicher, gesellschaftlicher und individueller Seite. Der Aktionsplan wurde während der 1. Europäischen Santa Marta-Konferenz, die vom 8. bis 9. Februar 2022 stattfand, diskutiert und angereichert.

Im Sinne eines „gesamtgesellschaftlichen Ansatzes“ ist dieser Aktionsplan ein Gruppenprodukt und ein Angebot an diejenigen, die zusammenarbeiten wollen, um mit konkreten Maßnahmen einen systemischen Wandel hinsichtlich der Bekämpfung des Menschenhandels zu erreichen.

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