Tagung in Berlin

Weihbischof Puff: Illegale Gewinne für Opfer von Menschenhandel verwenden

Berlin ‐ Für die Rechte von Menschen in Zwangsprostitution und in anderen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen will sich die katholischen Kirche verstärkt engagieren.

Erstellt: 08.02.2023
Aktualisiert: 16.02.2023
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Der Staat müsse die illegalen Gewinne aus solchen Formen des Menschenhandels für die Entschädigung und Unterstützung von Opfern einsetzen, forderte der Kölner Weihbischof Ansgar Puff am Mittwoch in der Berliner Katholischen Akademie. Dazu sei eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung notwendig.

Beim Auftakt einer Fachtagung der Deutschen Bischofskonferenz zu dem Thema kritisierte er, dass solche kriminellen Gewinne bislang „kaum nachverfolgt und abgeschöpft“ würden. Puff leitet eine von der Bischofskonferenz eingesetzte „Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel“, die eine Lobby für die Betroffenen sein will. Darin sind der Deutsche Caritasverband, die Hilfswerke Renovabis und Missio, der Malteser Hilfsdienst sowie die Frauenhilfsorganisationen Solwodi und In Via vertreten.

Bei der zweitägigen Konferenz beraten Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Justiz und Opferhilfe über Schutzmaßnahmen. Außer um Zwangsprostitution geht es auch um ausbeuterische Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Fleisch und Fisch verarbeitenden Betrieben in Deutschland, in der Baubranche sowie bei der Produktion von elektronischen Geräten und Textilien im Ausland.

Puff erklärte, beim Kauf solcher Waren könnten die Kirchen mit gutem Beispiel voran gehen und nur solche akzeptieren, bei deren Produktion menschenrechtliche Standards eingehalten würden. Überdies könnten die Kirchen mit Hilfe ihrer weltweiten Netzwerke dabei helfen, grenzüberschreitenden Menschenhandel einzudämmen.

Im vergangenen Jahr hatten die katholischen deutschen Bischöfe zusammen mit weiteren internationalen kirchlichen und staatlichen Akteuren einen Europäischen Aktionsplan gegen Menschenhandel vorgestellt. Darin regen sie unter anderem einen Wiedergutmachungsfonds an, der Betroffene unabhängig von ihrem rechtlichen Status entschädigen soll. Gespeist werden könne dieser Topf auch aus beschlagnahmten Vermögenswerten der Täter.

Der Aktionsplan wird gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und der internationalen Santa Marta Gruppe verantwortet. Dabei handelt es sich um ein von Papst Franziskus angeregtes Netzwerk von Bischöfen, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie kirchlichen Organisationen. In der katholischen Kirche wird der 8. Februar als internationaler Gebetstag gegen Sklaverei und Menschenhandel begangen.

KNA

Menschenhandel

Aktionsplan gegen Menschenhandel

Der Aktionsplan gegen Menschenhandel ist das Ergebnis eines Reflexionsprozesses unter der Schirmherrschaft der Deutschen Bischofskonferenz und der Santa Marta Gruppe. Dieser Prozess führte Experten aus unterschiedlichen Bereichen in einigen Online-Veranstaltungen zusammen. Auf der Grundlage der Überlegungen dieser Fachleute schlägt der Aktionsplan neun Schlüsselempfehlungen vor, die nach Ansicht der Autoren unbedingt notwendig sind, um den Menschenhandel zu bekämpfen. Aus diesen sorgfältig ausgewählten Empfehlungen resultiert die Forderung nach konkreten Maßnahmen von staatlicher, gesellschaftlicher und individueller Seite. Der Aktionsplan wurde während der 1. Europäischen Santa Marta-Konferenz, die vom 8. bis 9. Februar 2022 stattfand, diskutiert und angereichert.

Im Sinne eines „gesamtgesellschaftlichen Ansatzes“ ist dieser Aktionsplan ein Gruppenprodukt und ein Angebot an diejenigen, die zusammenarbeiten wollen, um mit konkreten Maßnahmen einen systemischen Wandel hinsichtlich der Bekämpfung des Menschenhandels zu erreichen.

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