Das vatikanische Staatssekretariat übt Aufsichts- und Kontrollfunktionen über Caritas Internationalis aus, insbesondere in der Finanzverwaltung. Finanzierungsabkommen mit Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen sowie Kooperationen und Verträge mit staatlichen Institutionen sind ebenfalls vom Staatssekretariat zu genehmigen.
Ein neuer Präsident von Caritas Internationalis, sofern es sich nicht um einen Kardinal oder Ortsbischof handelt, sowie die Generalsekretäre und Schatzmeister haben künftig vor dem Präfekten der Entwicklungsbehörde ihr Dienstversprechen abzulegen.
© KNA