Nach der heutigen Entscheidung steht einer Ausreise von Asia Bibi und ihrer Familie aus Pakistan rechtlich nichts mehr im Wege. In Pakistan ist die fünffache Mutter nicht mehr sicher. Seit ihrer Haftentlassung am 7. November lebte sie unter hohen Sicherheitsvorkehrungen an einem geheimen Ort. Als ein mögliches Land für einen Asylantrag ist auch Deutschland im Gespräch.
Nach dem Freispruch hatte die islamistische Organisation Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) bei tagelangen, teils gewaltsamen Demonstrationen in pakistanischen Städten eine sofortige Vollstreckung der Todesstrafe gefordert. Die Regierung sagte daraufhin der TLP ein Ausreiseverbot für Asia Bibi bis zu einer etwaigen Revision des Freispruchs zu.
Asia Bibi war 2009 als erste Katholikin wegen Blasphemie angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden. 2014 bestätigte ein Gericht in Lahore das Todesurteil. Im Juli 2015 ordnete ein weiteres Gericht die vorläufige Aussetzung der Hinrichtung an. Das erneute Berufungsverfahren wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verzögert. Laut pakistanischen Medien gab es islamistische Drohungen gegen die Richter.
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