Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Pakistans von vergangenen Mittwoch, das Todesurteil gegen Asia Bibi wegen angeblicher Blasphemie aufzuheben und sie in Freiheit zu entlassen, müsse von der pakistanischen Regierung garantiert bleiben, so das Hilfswerk. Bibi war 2009 wegen Gotteslästerung angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden. In einem aufsehenerregenden Urteil sprach das Oberste Gericht Pakistans die Angeklagte überraschend frei, erbitterte Proteste waren die Folge. Die Regierung einigte sich daraufhin mit der islamistischen Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) und anderen Gruppen auf einen Kompromiss, wonach eine Berufung gegen das Urteil möglich sein soll und Bibi das Land nicht verlassen darf. Bibi soll sich weiter im Gefängnis befinden.