Neues Gesetz beschneidet Freiheiten von NGOs im Kongo
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Neues Gesetz beschneidet Freiheiten von NGOs im Kongo

Demokratische Republik Kongo ‐ Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen haben die Verantwortlichen im Kongo zu einer umfassenden Überarbeitung eines umstrittenen Gesetzesprojektes aufgefordert.

Erstellt: 04.06.2018
Aktualisiert: 04.06.2018
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Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen haben die Verantwortlichen im Kongo zu einer umfassenden Überarbeitung eines umstrittenen Gesetzesprojektes aufgefordert. Die geplante Regelung sehe neue Auflagen für Nichtregierungsorganisationen vor und ziele letzten Endes darauf ab, deren Zahl zu verringern, hieß es am Montag in Genf.

„Sollte das Gesetz in seiner vorliegenden Form verabschiedet werden, drohen Einschränkungen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie empfindliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in dem Land.“

Besonders besorgt zeigten sich die Experten über den im Gesetz vorgesehenen Registrierungsprozess. Dieser sei intransparent, es fehle eine juristischen Kontrolle. Außerdem werde den Organisationen der Zugang zu nationalen und ausländischen Geldtöpfen erschwert; ausländische Helfer müssten zudem Sanktionen im Falle von „politischen Aktivitäten“ befürchten.

Eine parlamentarische Aussprache über das Gesetz soll bis zum 15. Juni erfolgen. Zusätzlich ist den Angaben zufolge ein weiteres Gesetz geplant, das die Arbeit von Menschenrechtlern einschränken könnte. Der Kongo, zweitgrößter Flächenstaat in Afrika, wird immer wieder von schweren politischen und humanitären Krisen erschüttert. Ende des Jahres sollen die bereits zweimal verschobenen Präsidentschaftswahlen stattfinden. Kritiker werfen dem derzeitigen Amtsinhaber Joseph Kabila vor, die Wahlen zu verzögern. Laut Verfassung darf Kabila nicht ein weiteres Mal antreten.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte die Koordinatorin vom Ökumenischen Netz Zentralafrika (ÖNZ), Gesine Ames, in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor dem Gesetzesvorhaben gewarnt. „Wenn es wirklich zu einer Verschärfung der bestehenden Regelungen käme, wäre das sehr besorgniserregend.“

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