Jerusalemer Benediktiner mit 24-Stunden-Gebet um Frieden
Der Lateinische Patriarch von Jerusalem hat zum gemeinsamen Friedensgebet aufgerufen. Das Gebet aus der Dormitio-Abtei soll Berichten zufolge auch im Internet abrufbar sein.
Aktualisiert: 17.10.2023
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Die deutschsprachigen Benediktiner auf dem Zionsberg in Jerusalem halten an diesem Dienstag ein 24-stündiges Gebet um Frieden. Sie folgen damit dem Aufruf der katholischen Bischöfe des Heiligen Landes, den 17. Oktober als Tag des Gebets und Fastens zu begehen. „Nach dem Wort des emeritierten Patriarchen Michel Sabbah, dass die Kirche von Jerusalem immer die ‚Kirche unter dem Kreuz’ ist, werden wir diesen Gebetstag vor und unter dem Kreuz in der Chor-Apsis begehen“, heißt es in der Einladung der Dormitio (Montag).
Das Gebet, in dessen Zentrum die 150 Psalmen stehen, beginnt um Mitternacht und soll auch die Stundengebete der Mönchsgemeinschaft sowie eine abendliche Eucharistiefeier und ein stilles Gebet umfassen. Ängste und Klagen, Wut, Trauer, aber auch Sehnsucht, Hoffnung und letztlich Dank an Gott, die in den Psalmen enthalten sind, sollen „im Namen so vieler Menschen besonders in diesem Land“ laut ausgesprochen und vor das Kreuz getragen werden.
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Um 12.00 Uhr soll Psalm 119 gebetet werden; der längste Psalm, der eine besondere Stellung im Psalmenbuch einnimmt. Das Gebet soll nach Abteiangaben auch live übertragen werden; ebenso das abschließende Taize-Gebet in der Nacht (ca. 22. Uhr), das von den Studierenden des Theologischen Studienjahres an der Dormitio getragen wird.
Der Lateinische Patriarch von Jerusalem, Kardinal Pierbattista Pizzaballa, hatte am Mittwoch als Vorsitzender der katholischen Bischofskonferenz des Heiligen Landes (Assemblee des Ordinaires Catholiques de Terre Sainte, AOCTS) Ordensgemeinschaften und Gemeinden im Heiligen Land aufgerufen, am 17. Oktober Gebetszeiten mit eucharistischer Anbetung und Rosenkranzgebeten zu organisieren. Wo die Lage keine großen Versammlungen zulasse, seien auch „nüchterne gemeinsame Gebetszeiten in Pfarreien, Ordensgemeinschaften und Familien“ möglich.
KNA