Kabinett bringt Lieferkettengesetz auf den Weg
Gerechtes Wirtschaften ‐ Das Kabinett hat am Mittwoch das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Der entwicklungspolitische Dachverband VENRO begrüßt den Beschluss, bemängelt aber eine Reihe von Schwachstellen, die auf Druck von Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) Eingang in den Text fanden.
Aktualisiert: 29.11.2022
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Das Kabinett hat am Mittwoch das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Nach langem Tauziehen hatten sich die Bundesminister für Entwicklung, Gerd Müller (CSU), sowie für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz geeinigt. Demnach müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards auch bei ausländischen Zulieferern achten. Ansonsten drohen Bußgelder bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Laut Gesetzentwurf soll die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern gelten und ein Jahr später für solche mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Für die Unternehmen soll es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung geben. Zugleich soll aber der privatrechtliche Weg gestärkt werden, indem deutsche Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen für Betroffene in Entwicklungsländern nach internationalem Privatrecht in Deutschland klagen können.
Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro) begrüßte den Schritt grundsätzlich, sah aber erhebliche Schwächen im Entwurf. „In dieser Form sendet das Gesetz das falsche Signal – für ein starkes Lieferkettengesetz bedarf es daher deutlicher Nachbesserungen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Bernd Bornhorst.
Die Reichweite der Sorgfaltspflicht sei zugunsten der Unternehmen so sehr zurechtgestutzt, dass das neue Gesetz viele Verletzungen der Menschenrechte – wie etwa ausbeuterische Kinderarbeit beim Kakaoanbau oder fehlender Schutz der Arbeiter in der Textilindustrie – kaum verhindern würde. „Darüber hinaus werden Umweltstandards nur marginal berücksichtigt, und es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, die Unternehmen durch Missachtung der Sorgfaltspflichten mitverursacht haben“, so Bornhorst weiter.
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Gesetzesentwurf Lieferkettengesetz herunterladen
Hier können Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) herunterladen (via Initiative Lieferkettengesetz) Analyse des Entwurfs durch die Initiative Lieferkettengesetz (via Initiative Lieferkettengesetz)© Text: KNA