Bei den monierten Immobilienverkäufen habe Alencherry keineswegs allein und eigenmächtig gehandelt, erklärte der Sprecher der syro-malabarischen Kirche in Kerala, Pfarrer Abraham Kavilpurayidathil, Ende Juli dem katholischen Pressedienst CNA in den USA. Der Verkauf der diözesanen Grundstücke, mit dessen Erlös Schulden des Erzbistums getilgt wurden, sei kirchenrechtlich vom Presbyterrat gebilligt worden. Es habe bei dem Vorgang zwar Formfehler gegeben; diese könnten jedoch innerhalb der Kirche korrigiert werden. Der Landverkauf sei im Übrigen komplexer als in vielen Medien dargestellt. In jedem Fall „erfolgte er nicht als einseitige Entscheidung des Kardinals, sondern in kollektiver Billigung der Bistumsleitung“, so der Sprecher.