Daher empfiehlt der Vatikan gegebenenfalls eine Unterzeichnung mit Vorbehalt. Wenn ein Bischof oder Priester in der zu leistenden Erklärung die katholische Lehre von der Einheit mit dem Papst und der Bischöfe untereinander nicht respektiere, solle der Betreffende in einem Zusatz erklären, dass er die Unterschrift leiste, „ohne seine Pflicht zu verletzen, treu zu den Prinzipien der kirchlichen Lehre zu stehen“. Auch eine entsprechende mündliche Erklärung sei möglich. Über eine erfolgte Registrierung sei der jeweilige kirchliche Vorgesetzte zu informieren, heißt es weiter.
An Chinas Katholiken appelliert der Vatikan, sie sollten „nicht nur die Komplexität der Lage verstehen“, sondern „offenen Herzens die schmerzliche Entscheidung des Hirten akzeptieren – wie immer sie ausfällt“. Es dürfe „kein einschüchternder Druck auf 'inoffizielle' katholische Gemeinden ausgeübt“ werden, auch wenn dies bereits geschehen sei.
Hintergrund der Anweisung ist das im September 2018 geschlossene vorläufige Abkommen mit Peking zur Ernennung von Bischöfen. Inzwischen hat der Vatikan auch diejenigen chinesischen Bischöfe anerkannt, die ohne Billigung des Papstes geweiht worden waren.
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