Mit großer Sorge verfolgen Polizei und Beratungsstellen für Frauen in Not den Trend zu so genannten „Flatrate“-Angeboten. Die Dokumentation aus dem Jahr 2012 berichtet von einem Dortmunder Club, der zur Neueröffnung mit dem Slogan warb „Opening Night: All you can fuck“. Ein anderes Beispiel liefert ein Bordell in der Nähe von Hannover, das mit dem Angebot „Eine Frau, ein Bier, ein Würstchen für nur 8,90 Euro“ versuchte, Kunden anzulocken – mit Erfolg: In kürzester Zeit warteten hundert Männer auf drei Frauen – und das alles ganz legal.
Von Freiwilligkeit keine Spur
Auch Solwodi-Gründerin Schwester Lea Ackermann kennt solche Angebote nur zu gut. Für sie steht fest: Mit einem ganz „normalen Beruf“, wie ihn das Prostitutionsgesetz von 2002 für das Geschäft mit Sex vorsieht, hat dies nichts zu tun. „Wenn gesagt wird, diese Frauen machen das freiwillig, dann steht für mich dahinter ein ganz großes Fragezeichen“, erklärt Schwester Lea.
Warum also nicht einfach solche Flatrate-Angebote verbieten? Das Problem dabei: Ohne eine Aussage der Opfer von Zwangsprostitution sind der Polizei die Hände gebunden. „Was wir uns als Polizei wünschen, wäre ein Straftatbestand, der nicht so sehr an der Aussage der Frauen festgemacht wird, sondern in dem objektive Ausbeutungskriterien beschrieben sind“, erklärt Heidemarie Rall, 1. Kriminalhauptkommissarin des Bundeskriminalamtes (BKA), in „Zeit der Namenlosen“. Zu diesen Kriterien zählten die Flatrate-Angebote. Hier sei unweigerlich ein Verstoß gegen die Menschenwürde festzustellen – auch unabhängig von der Aussage der Opfer.