Wie sind Rüstungsexporte gesetzlich geregelt?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Kriegswaffen, etwa Panzern und Maschinengewehren, und sonstigen Rüstungsgütern wie Zielgeräten und Splitterschutzhelmen. In der Praxis ist der Übergang oft fließend.
Für Kriegswaffen gilt das Kriegswaffenkontrollgesetz, für Rüstungsgüter das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Laut Grundgesetz Artikel 26 muss die Bundesregierung Kriegswaffenexporte genehmigen. Entscheidungen über politisch brisante Ausfuhren fallen im Bundessicherheitsrat und orientieren sich an den genannten Bestimmungen, an den rechtlich nicht bindenden „Politischen Grundsätzen“ der Bundesregierung sowie an EU-Regelungen.