Verbände kritisieren Gesetz zu erleichterten Abschiebungen
Berlin ‐ Heute (18.01.) entscheidet der Bundestag über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Es soll Abschiebungen erleichtern. Kritik kommt von Verbänden und Kirchen.
Aktualisiert: 18.01.2024
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Mehrere Verbände haben das geplante Gesetz für eine einfachere Rückführung von Asylbewerbern kritisiert. Die rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen bei Abschiebungen seien schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte von Geflüchteten, erklärte Pro Asyl am Mittwoch in Berlin. Es fehle jede Verhältnismäßigkeit. Zudem falle der Beschluss in eine Zeit, in der Pläne aus rechtsextremen Kreisen öffentlich würden, Millionen von Menschen aus Deutschland zu deportieren.
Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz ab. Die Regelung soll unter anderem die Befugnisse für Behörden und die Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen ausweiten. Weiter sollen die sogenannten Mitwirkungspflichten im Asylverfahren von Asylbewerbern stärker eingefordert werden. Auch soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert werden.
Das Bekanntwerden der menschenverachtenden Deportationspläne müsse nun endlich zu einem Umdenken bei den demokratischen Parteien führen, so Pro Asyl weiter. Sie müssten die Diskursverschiebung nach rechtsaußen beenden und sich auf Lösungen gesellschaftlicher Probleme konzentrieren, die Geflüchtete nicht zu Sündenböcken machen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Verschärfungen als „inhumane Symbolpolitik“. Vorgesehen seien weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stünden. Besonders bemängelte der Verband die Möglichkeiten zur Ausweitung der Inhaftierung. Zugleich begrüßte der Verband, dass im Vergleich zu vorherigen Entwürfen nun ein Rechtsanspruch auf eine Pflichtverteidigung unter anderem für von Abschiebehaft betroffene Menschen vorgesehen sei.
Die Diakonie Deutschland beklagte eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben“, so die Diakonie.
Auch der Deutsche Caritasverband und die Kirchen hatten den Entwurf bemängelt. So sei es nicht ausreichend, etwa die Verlängerung der Abschiebehaft damit zu begründen, dass den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung der Abschiebung bleibe, so die Caritas. Ähnlich hatten sich die beiden Kirchen in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Auch sie bezweifelten die Verhältnismäßigkeit von Wohnungsdurchsuchungen.
Zum Stichtag 30. September waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums 255.330 Personen ausreisepflichtig. Die meisten davon hatten aber eine Duldung, das bedeutet, ihre Abschiebung ist aus vielfältigen Gründen ausgesetzt.