Umkehr der Beweislast verkürzt die Rechte der Betroffenen

Renovabis: Georgien und Moldau sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Freising ‐ Die Ampelkoalition plant offenbar, Georgien und die Republik Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Kirchliche Organisationen wie die Osteuropa-Solidaritätsaktion Renovabis lehnen das ab.

Erstellt: 29.08.2023
Aktualisiert: 29.08.2023
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Werden Länder als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft, lehnen die deutschen Behörden den Großteil der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern ab. Abschiebungen können einfacher durchgeführt werden. Bei den Ländern auf der Liste entsprechender Herkunftsstaaten wird u.a. davon ausgegangen, dass den Betroffenen dort nach der Abschiebung keine Verfolgung droht. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht nun vor, Georgien und die Republik Moldau auf diese Liste zu setzen. Dies hatte die CDU bereits im Juni gefordert, Unterstützung kam auch aus den Regierungsparteien SPD und FDP.

Doch zahlreiche Organisationen sehen keine Grundlage für diese Einstufung. So sind Georgien und die Republik Moldau beispielsweise für das katholische Osteuropahilfswerk Renovabis derzeit keine „sicheren Herkunftsstaaten“. Damit schließt sich Renovabis der gemeinsamen Stellungnahme der beiden großen Kirchen an einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums an, wie es in einer am Montag in Freising veröffentlichten Mitteilung heißt. Es gebe erhebliche Zweifel daran, dass die notwendigen Kriterien tatsächlich vorlägen.

Dazu trügen nicht zuletzt die geopolitischen Spannungen mit Russland bei, heißt es von Renovabis. Weiter wird verwiesen auf die unsichere Situation in den abtrünnigen Gebieten Georgiens, Südossetien und Abchasien, sowie in der von der Republik Moldau abgetrennten und russisch beherrschten Region Transnistrien. In Georgien würden zudem bestimmte Gruppen wie LGBTIQ+-Personen diskriminiert und verfolgt. In der Republik Moldau seien des Weiteren Angehörige der Roma immer wieder von Gewalt und Ausgrenzung bedroht. Dies werde durch verschiedene Organisationen und Urteile bestätigt.

Kirchen stellen Herkunftsstaaten-Konzept in Frage

Die Kirchen haben das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ bereits mehrfach in Frage gestellt. Bei der Prüfung des Asylantrags von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten gelte die Regelvermutung der Verfolgungsfreiheit, die vom Antragstellenden widerlegt werden müsse. Das so beschleunigte Verfahren verenge die umfassende Prüfung des Rechts auf Asyl, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der beiden Kirchen.

Sie regten an, die sogenannte Westbalkanregelung auch für Georgien und die Republik Moldau anzuwenden. Diese ermögliche es Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern des Westbalkans, eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland zu erhalten. Das sei selbst dann möglich, wenn die betreffenden Personen die sonst üblichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Der legale Weg habe zu einem erheblichen Rückgang der Asylanträge aus den Ländern des Westbalkans geführt.

Damit könnten Migration legalisiert und die Anzahl der Asylanträge gesenkt werden, ergänzte Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz: „Die Menschen haben dann eine echte Chance, durch ihre Arbeit in unsere Gesellschaft integriert zu werden.“

Sichere Herkunftsstaaten

Der vorgeschlagene Gesetzestext klassifiziert Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten werden dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – wird ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet.

weltkirche.de/KNA/Renovabis

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