
Höhere Strafen für Menschenhändler
Menschenhandel ‐ Die Bundesregierung will Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen. Dazu verabschiedete das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Der Entwurf sieht Strafverschärfungen sowie eine Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze bei Minderjährigen vor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt: „Kinder und Frauen werden in Zukunft besser vor Menschenhandel geschützt“, so der Minister.
Aktualisiert: 27.07.2022
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Die Bundesregierung will Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen. Dazu verabschiedete das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Der Entwurf sieht Strafverschärfungen sowie eine Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze bei Minderjährigen vor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt: „Kinder und Frauen werden in Zukunft besser vor Menschenhandel geschützt“, so der Minister.
Der Entwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten auch dann vor, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist – und nicht wie bisher unter 14 Jahren. Nach den Worten von Maas sollen künftig weitere Formen von Menschenhandel strafbar sein.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), bezeichnete den Entwurf als „in der bisherigen Fassung unzureichend“. Im parlamentarischen Verfahren müssten klare gesetzliche Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ergänzt werden. Die Einbringung ins Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt erfolge nur vor dem Hintergrund, „dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie abgelaufen ist und die EU-Kommission Strafzahlungen konkret angedroht hat“.
Winkelmeier-Becker forderte eine umfassende Reform der gesetzlichen Regelungen mit handhabbaren Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu gehöre auch die Einführung der Strafbarkeit von Freiern, wenn diese „wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen“. Freier, die Zwangsprostitution anzeigten, sollten hingegen Straffreiheit oder Strafmilderung erhalten.
Es dürfe nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ seien, betonte die CDU-Politikerin. „Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem ‚Geschäftsmodell‘ den Boden zu entziehen“.
Diakonie und Frauenverbände gegen schärferes Prostitutionsgesetz
In der Diskussion um eine Neuregelung zur Zwangsprostitution haben Union und SPD bisher keine einheitliche Linie gefunden. Strittig sind unter anderem die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung, die Anhebung des Mindestalters und die Anmeldepflicht. Die Regierungsparteien wollen voraussichtlich in Kürze zu weiteren Gesprächen über die geplante Reform des Prostitutionsgesetzes zusammenkommen.
Vor diesem Hintergrund wandten sich Frauenrechtsverbände, die Diakonie und einige Beratungsstellen gegen ein schärferes Prostitutionsgesetz. In einem am Donnerstag veröffentlichten „offenen Brief“ forderten sie, eine klare Trennung zwischen legaler Prostitution und Zwangsprostitution zu ziehen. Eine Kriminalisierung der Prostitution zur Bekämpfung des Menschenhandels sei kontraproduktiv.
Ferner wäre eine Heraufsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre eine „problematische Reglementierung der freien Berufswahl“ und würde jüngere Frauen in die Illegalität zwingen, heißt es in dem Schreiben. Die Verbände sprechen sich zudem gegen ein Verbot der Prostitution nach schwedischem Modell aus. Dies würde die Lage der aus freier Entscheidung tätigen Prostituierten massiv verschlechtern. Eine Regulierung des Prostitutionsgewerbes sollte nach Ansicht der Verbände hingegen „die Rechte der Prostituierten stärken, sie vor Gewalt, vor Demütigungen bei Behörden und vor gesellschaftlicher Stigmatisierung schützen und ihnen eine gute gesundheitliche Versorgung ermöglichen“. Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung widerspreche den bewährten Strategien zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten und stigmatisiere die Prostituierten. Auch eine Meldepflicht berge eine hohe Gefahr zusätzlicher Stigmatisierung. (lek/KNA)