Neue Diskussionen über Umgang mit Kolonialverbrechen in Namibia
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Neue Diskussionen über Umgang mit Kolonialverbrechen in Namibia

Namibia ‐ Wiedergutmachung für die von deutschen Kolonialherren in Namibia begangenen Verbrechen fordert die Bundestagsfraktion der Linken. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Strukturausgleichsfonds einzurichten.

Erstellt: 29.06.2018
Aktualisiert: 19.12.2022
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Wiedergutmachung für die von deutschen Kolonialherren in Namibia begangenen Verbrechen fordert die Bundestagsfraktion der Linken. In einem Antrag, den das Plenum am Donnerstag ohne Aussprache an den Entwicklungsausschuss überwies, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Strukturausgleichsfonds einzurichten.

An diesem Fonds sollten sich auch Unternehmen beziehungsweise deren Rechtsnachfolger beteiligen, die von Zwangsarbeit, Enteignungen und Vertreibungen im damaligen Deutsch-Südwestafrika profitiert haben.

Im Mittelpunkt stehen die Geschehnisse zwischen 1904 und 1908. Deutsche Truppen töteten seinerzeit Zehntausende Herero und Nama. Die Ereignisse werden inzwischen sowohl von Historikern als auch von Politikern als Genozid bewertet. Die Bundesregierung führt seit Juni 2014 mit Namibia einen Dialog zur Aufarbeitung der gemeinsamen kolonialen Vergangenheit; auf deutscher Seite leitet der CDU-Politiker Ruprecht Polenz die Verhandlungen.

Polenz sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) für die in Aussicht genommenen „langfristigen und sehr substantiellen Leistungen“, die die Bundesregierung angeboten habe, wolle er nicht den Rechtsbegriff „Wiedergutmachung“ verwenden. Es handle sich um eine politisch-moralische und nicht um eine Rechtsfrage. Inhaltlich teile er jedoch viele Positionen des Antrags. So habe auch er vorgeschlagen, im Rahmen eines Paktes strukturverbessernde Maßnahmen zu fördern, die beispielsweise den Bereichen Jugend, Bildung und Landwirtschaft zugute kämen.

Skeptisch zeigte sich Polenz mit Blick auf eine von den Linken geforderte Ausweitung des Dialogs auf weitere Vertreter der Herero und Nama. Das könne nur die namibische Seite entscheiden. Davon abgesehen stelle sich das Problem, dass auch mögliche weitere Teilnehmer nicht von allen Gemeinschaften der Herero und Nama als Sprecher akzeptiert würden.

Mehrere Vertreter der Herero und Nama, die sich an den Gesprächen nicht angemessen beteiligt fühlen, versuchen derzeit in den USA, Deutschland vor Gericht zu bringen. Eine nächste Anhörung vor dem Bezirksgericht in New York ist für Ende Juli vorgesehen. Ob es tatsächlich zur Aufnahme eines Verfahrens kommt, ist nach Einschätzung von Polenz eher unwahrscheinlich. Es werde erwartet, dass sich die Richterin für nicht zuständig erkläre.

Die nächste Dialogrunde auf Regierungsebene soll in Namibia stattfinden. Als Termin könne die für August geplante Übergabe von Gebeinen von Herero und Nama aus deutschen Sammlungsbeständen infrage kommen, so Polenz. Allerdings stehe noch nicht fest, ob die angedachte feierliche Zeremonie, an der unter anderen auch deutsche Vertreter der evangelischen Kirche mitwirken sollen, zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werde. Alternativ habe die Bundesregierung ein Treffen im September vorgeschlagen.

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