Kampagne „Steuer gegen Armut“ wird aus Protest eingestellt
Transparenz ‐ Die Vorkämpfer für eine Finanztransaktionssteuer (FTT) stellen aus Protest ihre Kampagnentätigkeit ein. Grund dafür sei ein deutsch-französisches Vorhaben, eine Steuer auf Aktien einzuführen, teilte die Aktion „Steuer gegen Armut“ am Dienstag in Nürnberg mit.
Aktualisiert: 04.12.2018
Lesedauer:
Die Vorkämpfer für eine Finanztransaktionssteuer (FTT) stellen aus Protest ihre Kampagnentätigkeit ein. Grund dafür sei ein deutsch-französisches Vorhaben, eine Steuer auf Aktien einzuführen, teilte die Aktion „Steuer gegen Armut“ am Dienstag in Nürnberg mit.
Damit werde die Absicht konterkariert, der Finanzindustrie, die Mitverursacherin der Finanzkrise sei, einen bescheidenen Beitrag zur Bewältigung der Folgekosten abzuverlangen, erklärte der Jesuitenpater Jörg Alt. Der Ordensmann hatte die Kampagne 2010 initiiert.
Die Erlöse einer FTT sollten dafür genutzt werden, um Armut und Folgen des Klimawandels abzumildern, sagte Alt. Außerdem sei es darum gegangen, mit ihrer Hilfe den Handel mit fragwürdigen Finanzprodukten unrentabel zu machen und dadurch zurückzudrängen. Der frühere Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe diese Steuer noch aus Gründen der Gerechtigkeit und Demokratiestärkung befürwortet. Der jetzige Vorschlag sei nun ein „Schlag ins Gesicht aller, die sich über Jahre hinweg für Steuergerechtigkeit engagieren“. Doch die nächste Finanz- und Bankenkrise komme bestimmt; „dann werden wir uns wieder zu Wort melden“, so der Jesuit.
In der Mitteilung der Steuerungsgruppe der Kampagne heißt es, die Beamten, die mit viel Sachverstand in mehrjährigen Verhandlungen einen Kompromiss erarbeitet hätten, und auch die Zivilgesellschaft würden mit der Entscheidung vor den Kopf gestoßen. Die geplante Aktiensteuer folge dem französischen Modell. Demnach würden Finanzderivate nicht einbezogen und damit 90 Prozent der Umsätze auf den Wertpapiermärkten aus der Bemessungsgrundlage herausgenommen.
Selbst Aktien würden nicht einmal vollständig besteuert, heißt es. So erfasse die bereits in Frankreich geltende Steuer nur Titel von Konzernen mit einem Börsenwert von über einer Milliarde Euro. Auch Intraday-Transaktionen blieben unbesteuert. „Eine solche Steuer hätte keine regulatorische Wirkung und würde im Vergleich zum Kommissionsvorschlag nur geringe Einnahmen bringen“, erklärte Peter Wahl von der Steuerungsgruppe. Sie dennoch FTT zu nennen, wäre Augenwischerei.
© KNA