Nach dem Urteil verlangten Islamisten mit gewaltsamen Protesten eine Vollstreckung der Todesstrafe. Die pakistanische Regierung sagte daraufhin zu, Bibi keine Ausreise zu genehmigen, bis das Oberste Gericht über eine etwaige Revision des Freispruchs befinden werde. Am 29. Januar bestätigten die Richter den Freispruch.
Seither wurde über ihre Ausreise spekuliert. Anfang April teilte Pakistans Premierminister mit, entgegen anderslautenden Berichten sei Bibi noch immer im Land, „weil es ein paar Komplikationen“ gebe, über die er nicht in den Medien sprechen wolle. Bibi sei aber in Sicherheit und werde „innerhalb von Wochen“ aus Pakistan ausreisen können, sagte Regierungschef Imran Khan dem britischen Sender BBC.
Blasphemie gilt im mehrheitlich islamischen Pakistan als Kapitalverbrechen, auf das die Todesstrafe steht. In der Praxis werden unter Blasphemie nur verächtliche Äußerungen und Taten gegen den Islam und den Propheten Mohammed verstanden.
Der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand, zeigte sich über die Ausreise Asia Bibis erleichtert. „Gleichzeitig ist diese Nachricht Mahnung an die Staatengemeinschaft, den Einsatz für verfolgte Christen und für alle wegen ihres Glaubens bedrängte religiöse Minderheiten zu verstärken“, erklärte er in Berlin. Die Religionsfreiheit sei ein zentrales Menschenrecht, das weltweit vor allem Christen vorenthalten werde.
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