Dabei stelle der Text Migration ausschließlich als Quelle von Wohlstand und kultureller Bereicherung dar. Negative Aspekte wie Kosten und Konflikte zwischen den Kulturen blende er völlig aus und verlange den Migranten wenig ab, so die Kritiker.
Auch die Angst vor Verteilungskämpfen spielt eine Rolle. So hat etwa der Bremer Migrationsforscher Stefan Luft wiederholt darauf hingewiesen, dass bereits die Zuwanderung nach Deutschland seit 2015 zu massiver Lohndrückerei und Mietsteigerungen geführt habe.
Für Unmut sorgt weiter, dass der Pakt nicht mehr zwischen legaler und illegaler Migration unterscheidet, sondern nur von „irregulärer“ Zuwanderung spricht, die von den Aufnehmenden möglichst in eine „reguläre“ umzuwandeln sei. Den verpflichtenden „Kampf gegen Diskriminierung“ deuten die Gegner als Vorwand, um jede Migrationskritik zum Schweigen zu bringen. Dazu passe auch die Vorgabe des Pakts, Medien zu einer migrantenfreundlichen Berichterstattung anzuhalten.
Wie verbindlich ist der Pakt? Der Text betont das „souveräne Recht der Staaten“, ihre Einwanderungspolitik selbst zu bestimmen. Sie sollen weiterhin über erwünschte und unerwünschte Migration entscheiden können. Formal ist der Pakt völkerrechtlich nicht bindend, unterstreicht auch die Bundesregierung und sieht darin lediglich eine „politische Absichtserklärung“.
Allerdings tauchen immer wieder die Vokabeln „Verpflichtung“ und „verpflichten“ auf. Völkerrechtler sprechen von einem „soft law“, das zunächst nicht bindend ist, aber durch moralischen Druck sowie die Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu verbindlichem „Völkergewohnheitsrecht“ werden könne.
Aus Angst vor einem Verlust ihrer nationalen Souveränität verweigern von 193 UN-Staaten inzwischen mehrere Länder die Unterzeichnung, darunter die USA, Australien, Österreich und weitere EU-Mitglieder.