US-Ordensfrauen verklagen Waffenhersteller Smith & Wesson
Halbautomatische Gewehre sind bei privaten Waffenbesitzern in den USA sehr beliebt. Nicht verwunderlich also, dass sie häufig bei Amok-Taten verwendet werden, um Menschen zu töten. Eine Gruppe von Ordensfrauen will das nicht länger hinnehmen.
Aktualisiert: 07.12.2023
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Der bekannte US-Waffenhersteller Smith & Wesson bekommt es mit einem ungewohnten Gegner zu tun: Eine Gruppe Frauen aus verschiedenen katholischen Orden hat laut örtlichen Medienberichten (Dienstag Ortszeit) Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie wollen Smith & Wesson zwingen, Verkauf und Vermarktung bestimmter Gewehre vom Typ AR-15 in den USA einzustellen.
„Diese Gewehre haben keinen anderen Zweck als Massenmord“, heißt es in der Klageschrift, die bei einem Gericht im Bundesstaat Nevada eingereicht wurde. Dem Schriftsatz beigefügt ist das Foto einer solchen Waffe, die beim Amoklauf 2012 in einem Kino der Stadt Aurora verwendet wurde. Zwölf Menschen kamen damals ums Leben.
Halbautomatische Gewehre vom Typ AR-15, in zahlreichen Varianten von mehreren Herstellern produziert, sind bei privaten Waffenbesitzern in den USA sehr beliebt. Halbautomatisch bedeutet, dass sich das Gewehr mit jedem Schuss automatisch lädt – bis das Magazin leer ist. Genaue Zahlen zur Verbreitung gibt es nicht.
Der Waffenlobby-Verband National Rifle Association gab 2017 an, dass sich rund 15 Millionen AR-15 in US-Haushalten befinden. Inzwischen dürften es deutlich mehr sein; speziell während der Pandemie boomte der Waffenabsatz. Weil AR-15-Gewehre in den vergangenen Jahren immer wieder bei aufsehenerregenden Verbrechen eingesetzt wurden, geriet das Modell jedoch zunehmend in Verruf.
Daran knüpft die sogenannte Derivate-Klage der Ordensfrauen an, die sich gegen die Firmenleitung von Smith & Wesson richtet. Diese habe durch den Verkauf der Gewehre erhebliche Haftungsrisiken für das Unternehmen in Kauf genommen, so der zentrale Vorwurf. Zudem sei gegen etliche Vorschriften verstoßen worden.
Möglich wurde die Klage durch den Erwerb von Anteilen an Smith & Wesson. Minderheitsaktionäre sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Unternehmensvorstände bei Pflichtverstößen haftbar zu machen. In der Regel haben solche Klagen allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.
KNA