Heße erinnert daran, dass die Kirche der Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften kritisch gegenüberstehe. „Die Erfahrungen der kirchlichen Flüchtlingshilfe zeigen, dass es in diesen Einrichtungen einen hohen Bedarf an Seelsorge gibt, der maßgeblich mit der besonderen Vulnerabilität der dort lebenden Schutzsuchenden zusammenhängt.“ Daher unterstützten einige Diözesen den Einsatz von Flüchtlingsseelsorgern in Großunterkünften. Vor diesem Hintergrund habe die Migrationskommission auch auf Anregung von Fachleuten aus den Diözesen beschlossen, das Handlungskonzept zu erarbeiten.
Die Erklärung will den (Erz-)Diözesen und Seelsorgenden den Angaben zufolge einen Orientierungsrahmen geben, einen Beitrag für die Weiterentwicklung der katholischen Flüchtlingshilfe leisten und Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft für die Bedeutung der Seelsorge in Aufnahmeeinrichtungen sensibilisieren.
„Zu den Aufgaben der Seelsorgerinnen und Seelsorger gehört es, die christlichen Schutzsuchenden zu Gebet und Gottesdienst einzuladen. Alle Flüchtlinge werden unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit ermutigt, in individuellen Begegnungen oder Gruppen ihren Glauben zur Sprache zu bringen und ihn als geistliche Ressource für einen Neuanfang zu entdecken“, erklärte die Bischofskonferenz. Das Dokument der Bischöfe mache deutlich, dass die Seelsorger den „beschwerlichen Weg von Schutzsuchenden“ in einer Aufnahmeeinrichtung mitgingen und vermittelten Zuwendung, Wertschätzung und Hilfestellung.