Opfer von Zwangsprostitution und ausbeuterischer Arbeit sollten zudem einen Anspruch auf ein befristetes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten bekommen, um sich stabilisieren zu können, sagte Welskop-Deffaa weiter. Dies könne auch die Bereitschaft erhöhen, gegen Täter auszusagen. Die wirksame Bekämpfung des organisierten Menschenhandels setze eine konsequente internationale Strafverfolgung voraus, hieß es.
Die IN-VIA-Vorsitzende Irme Stetter-Karp forderte einen deutlichen Ausbau der Unterstützung für Betroffene. „Sie brauchen eine sichere Unterbringung, die für weibliche Opfer in zu geringem Umfang und für männliche Opfer fast gar nicht zur Verfügung steht.“
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