Ein anderes Mittel der Wahl ist eine radikale Begrenzung und Kontrolle von Spenden an religiöse Gruppen in Bulgarien – vor allem wenn sie aus dem Ausland kommen. Darüber versuchten Gemeinschaften, sich politischen Einfluss im Land zu verschaffen, erklärte zuletzt Verteidigungsminister Krasimir Karakachanov. Zuvor hatte er sich beschwert, dass immer mehr Imame ins Land kämen. Die „zuströmenden“ Einflüsse fremder Religionen seien den Bulgaren „wesensfremd“. Zudem stellten sie „einen widerlichen Eingriff in den nationalen Frieden und eine Bedrohung nationaler Sicherheit“ dar.
Subventionen aus dem Ausland sollen daher nun für alle verboten werden. Ausnahmen gibt es nur für Gruppen, die mehr als ein Prozent der bulgarischen Bevölkerung umfassen. Faktisch begünstigt das die Muslime und die bulgarisch-orthodoxe Kirche. Die Katholiken machen nach offiziellen Zahlen lediglich 0,66 Prozent der Bevölkerung aus.
Laut der bulgarischen Verfassung muss sich der Staat in religiösen Angelegenheiten neutral verhalten. Inwiefern die Gesetzentwürfe mit geltendem Recht vereinbar sind? Vassil Antonov, Vize-Vorsitzender des parlamentarischen Komitees für religiöse Angelegenheiten, argumentiert, zumindest verstießen sie nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit. Im Gegenteil: Durch „mehr Regulierung“ könne der Staat „die fundamentalen Freiheitsrechte der Bürger besser schützen“. Das sei wichtiger denn je, denn, so Antonov: „In diesen Zeiten wird Glaube zu Fanatismus und tötet unschuldige Menschen.“
Wer in Bulgarien als Religionsgemeinschaft anerkannt werden will, muss sich registrieren lassen. Damit soll künftig die Erlaubnis verbunden sein, überhaupt religiös tätig zu werden. Aber: Nur solche Kirchen, die „Bulgarien nahe stehen“, werden sich dem Entwurf nach überhaupt anmelden dürfen. Wer damit gemeint ist, definiert das Dokument nicht, sondern bleibt vorerst im Unbestimmten. Das lässt den Behörden viel Platz für Interpretation – und versetzt die religiösen Minderheiten in Sorge um ihre eigene Existenz.