Kabila weigert sich seit Dezember 2016, nach zwei Amtszeiten wie von der Verfassung vorgeschrieben auf die Macht zu verzichten und Neuwahlen zuzulassen. Ein von der katholischen Kirche vermitteltes Abkommen an Silvester 2016 sah vor, dass die Wahlen bis Ende 2017 stattfinden sollten und Kabila übergangsweise im Amt bleibe. Anfang November teilte die nationale Wahlkommission mit, der Urnengang für die Neubesetzung des Präsidentenamts und des Parlaments sowie der Provinz- und Kommunalregierungen sei nun für den 23. Dezember 2018 geplant.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilte die gewaltsame Niederschlagung der Proteste. „Kongos Präsident Kabila disqualifiziert sich mit seiner blinden Gewalt gegen alle Kritiker. Mit seiner brachialen Gewalt gegen friedliche Demonstranten gibt er seinen Kritikern recht, die seinen Rückzug von den Staatsämtern fordern“, sagte GfbV-Direktor Ulrich Delius am Sonntag in Göttingen.
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