Der Eingang des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am 27. Februar 2018. EuGH
EuGH: Bewusst Vereinbarungen umgangen

Millionenstrafe für Ungarn wegen Verweigerung der EU-Asylpolitik

Luxemburg  ‐ Zwei Wochen vor Beginn der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft bekommt Budapest einen schweren Rüffel: Weil die Regierung beharrlich das Asylrecht ignoriert, muss sie 200 Millionen Euro und ein Zwangsgeld zahlen.

Erstellt: 14.06.2024
Aktualisiert: 13.06.2024
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Ungarns Präsident Viktor Orban hat für seine Asylpolitik einen juristischen Dämpfer erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte Ungarn am Donnerstag zu einer Strafe von 200 Millionen Euro und einem Zwangsgeld von einer Million für jeden weiteren Tag, den das Land sich weigert, eine EuGH-Entscheidung von 2020 über die Rechte von Asylsuchenden umzusetzen.

Der Gerichtshof in Luxemburg stellte im Verhalten Ungarns eine bewusste Umgehung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik fest. Diese Vertragsverletzung stelle „eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts“ dar, hieß es. Orban gilt seit langem in verschiedenen Politikbereichen der EU sowie in der Nato als Quertreiber.

Hintergrund der Sanktion ist ein Urteil vom 17. Dezember 2020 in einem Verfahren der EU-Kommission gegen Ungarn. Dabei ging es um Verstöße Ungarns beim Zugang zu Asylverfahren, um die rechtswidrige Inhaftierung von Schutzsuchenden, deren Recht, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Ungarn zu bleiben, und um die Abschiebepraxis.

Mit der Weigerung, das Urteil in allen Punkten umzusetzen, verstoße Ungarn gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und umgehe bewusst EU-Vereinbarungen. Das Verhalten bedrohe erheblich die Einheit des Unionsrechts und widerspreche einer solidarischen und gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten in der Asylpolitik.

KNA

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