Bundesrat berät über Abschaffung von Asylbewerberleistungsgesetz

Erstellt: 11.10.2012
Aktualisiert: 31.05.2022
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11.10.2012 - Berlin

Der Bundesrat berät am Freitag über die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. So haben Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Asylbewerber in die staatliche Grundsicherung zu übernehmen. Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz müsse ab Beginn des Aufenthalts in Deutschland realisiert werden können, heißt es in dem Antrag. Soweit es dadurch zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen komme, solle der Bund dies ausgleichen.

Die antragstellenden Länder beziehen sich in ihrer Begründung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli. Es hatte entschieden, dass die Leistungssätze für Asylbewerber unzureichend seien und angeordnet, sie auf ein Existenzminimum anzuheben. Der Antrag soll in der Sitzung des Bundesrates am Freitag zunächst vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen werden.