Gemeinsame Erklärung
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Gemeinsame Erklärung

Erstellt: 05.02.2013
Aktualisiert: 31.05.2022
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des Vorsitzenden der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und des Katholischen Militärbischofs, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck

Seitdem die Bundesregierung die Absicht erklärt hat, bewaffnete Drohnen anzuschaffen, reißt die kritische öffentliche Diskussion um diese neue Waffengattung und die damit verbundenen Implikationen nicht ab. Wir begrüßen diese Diskussion, denn in der Tat wirft diese Waffengattung eine Reihe von ernsten ethischen Fragen auf. Diese haben sich zum Teil auch schon bei anderen Waffensystemen gestellt. Sie harren nunmehr aber mit verstärkter Dringlichkeit der Beantwortung. Die ethische Kernfrage lautet: Wie wirkt sich diese neue Waffengattung auf das ethische Ziel der Gewaltminimierung aus? Der berechtigte Verweis auf die Minimierung der Gefährdung für die eigenen Streitkräfte sowie die militärtechnologischen Entwicklungen geben allein keine hinlängliche Antwort auf die im Raum stehenden Fragen. Wir sind uns dabei bewusst, dass der Einsatz von Drohnen das Risiko für die eigenen Soldaten im Rahmen einer vertretbaren Operationsführung verringern kann und dies für die politisch Verantwortlichen gegenüber den Soldaten und ihren Familien ein nicht zu unterschätzendes Argument darstellt. Aber auch aus Verantwortung gegenüber den Soldaten müssen die folgenden fünf Problemkomplexe angesprochen werden:

 

1. Die Sorge macht sich breit, dass mit der Einführung dieser Waffensysteme die politischen und mentalen Schwellen zur Gewaltanwendung heruntergesetzt werden könnten, gerade weil die eigenen politischen „Kosten“ durch geringere eigene Verluste abnehmen. Es stellen sich die Fragen: Wie hat sich der Einsatz dieser Waffensysteme auf die Streitkräfte ausgewirkt, die bewaffnete Drohnen bereits nutzen? Wie sind die Konsequenzen für deren Militär- und Sicherheitspolitik? Welche Vorkehrungen werden getroffen, um ein eventuelles Absenken der Schwelle zur Gewaltanwendung zu verhindern?

2. Ein ethisch vertretbarer Einsatz bewaffneter Drohnen setzt voraus, dass zwischen Kämpfenden und Unbeteiligten unterschieden werden kann. Dies kann nur mit hinlänglich genauen Informationen gewährleistet werden: Wie können diese Informationsgewinnung und die erforderliche Sorgfalt gesichert werden? Darf man durch den Einsatz von Drohnen das Risiko der eigenen Soldaten verringern, wenn dadurch die Gefahren für unbeteiligte Menschen erhöht werden? Diese Frage stellt sich verschärft bei militärischen Interventionen, die zum Schutz von Zivilbevölkerung unternommen werden.

3. Damit zusammenhängend steht die Frage im Raum, wer unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Kriterien die Entscheidung zur gezielten Tötung von Gegnern trifft. Wie ist zu gewährleisten, dass die Grenze zu extralegalen Hinrichtungen und somit zur faktischen Einführung der Todesstrafe im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen nicht überschritten wird? Auch das Leben derer, die bekämpft werden, ist nach Möglichkeit zu schonen. Drohnen können keine Gefangenen machen. Wir wenden uns gegen einen Einsatz von Drohnen als Hinrichtungsinstrumente. Dies gilt umso mehr, als schon heute darüber diskutiert wird, dass Drohnen die Entscheidung zu töten „autonom“ treffen sollen. Die Tötung eines Menschen darf nicht durch einen Mechanismus ausgelöst werden.

4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um der Gefahr eines erneuten Wettrüstens um möglichst umfangreiche militärische Fähigkeiten zu begegnen?

5. Durch die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen können sich die Grenzen des Kampfgebietes leicht auflösen. Hier stellen sich gravierende völkerrechtliche und letztlich auch ethische Probleme, die erst noch debattiert werden müssen.

 

Wir möchten an dieser Stelle eine Erfahrung des Ost-West-Konflikts in Erinnerung rufen: Es war allzu häufig nicht die strategische Planung, die die Entwicklung, Herstellung und Beschaffung von Waffen bestimmte, sondern umgekehrt war es die technische Entwicklung, die die Strategie bestimmte – mit gefährlichen Konsequenzen für die Stabilität der Abschreckung. Daher muss heute gefragt werden, in welche übergreifende politische und militärische Strategie mit welchen Zielsetzungen Drohnen eingebunden sind, so dass ihre Beschaffung heute als geboten erscheint? In welcher Weise ist diese Strategie an der Wertoption eines weltweit gerechten Friedens ausgerichtet? Ist berücksichtigt, welche Auswirkungen der Einsatz von Drohnen als Manifestation westlicher Überlegenheit auf die Völker hat, auf deren Territorien sie zum Einsatz kommen sollen?

 

Wir sehen vor allem die Bundesregierung in der Pflicht, vor der Anschaffung dieser Waffensysteme tragfähige Antworten zu formulieren, überzeugende Vorkehrungen zur Eindämmung der möglichen problematischen Nebenwirkungen zu treffen und diese in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Die bisherigen Antworten sind nicht befriedigend.

 

Leider müssen wir aber auch feststellen, dass die öffentliche Diskussion zunehmend zu einer unsachgemäßen Verhärtung der Positionen neigt. Wir halten daher eine erneute Versachlichung der Debatte für dringend geboten. In diesem Sinne empfehlen wir ein ausführliches öffentliches Hearing im Deutschen Bundestag, bei dem nicht zuletzt die oben genannten Fragestellungen zur Sprache kommen.