
Solwodi kritisiert Gesetzentwurf gegen Menschenhandel
Die Frauenschutzorganisation Solwodi hat Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels geübt. Es gebe letztlich kaum Verbesserungen für die Opfer - wie etwa ein bedingungsloses, ausreichend langes Aufenthaltsrecht, erklärte deren Vorsitzende Lea Ackermann am Montag in Berlin.
Aktualisiert: 11.07.2015
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Die Frauenschutzorganisation Solwodi hat Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels geübt. Es gebe letztlich kaum Verbesserungen für die Opfer - wie etwa ein bedingungsloses, ausreichend langes Aufenthaltsrecht, erklärte deren Vorsitzende Lea Ackermann am Montag in Berlin.
Die Erfahrungen von Opferschutz- und Menschenrechtsorganisationen fänden sich kaum wieder. Am Montagnachmittag findet im Bundestag eine Anhörung zu dem Entwurf statt. Ackermann ist eine von mehreren Experten, die dort sprechen.

Umsetzung einer EU-Richtlinie
Abgeordnete von Union und FDP drängen seit Jahren auf eine Korrektur des Prostitutionsgesetzes, das die rot-grüne Bundesregierung 2001 auch gegen den Widerstand der Kirchen eingeführt hatte. Der aktuelle Entwurf der Koalitionsfraktionen soll die EU-Richtlinie von 2011 über den Kampf gegen Menschenhandel umsetzten. Die Gesetzesvorlage beschränkt sich aber allein auf die Umsetzung, um die EU-Frist einzuhalten.
Die Regelung sieht unter anderem härtere Sanktionen bei Menschenhandel zur Ausnutzung strafbarer Handlungen und der Bettelei sowie bei Organhandel vor. Ferner will sie Bordelle der gewerberechtlichen Überwachung unterstellen. Damit können Behörden die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen. Die von Fachleuten, Opferinitiativen und den Strafverfolgungsbehörden dringend verlangten weiteren Reformen beim Kampf gegen Zwangsprostitution sollen laut Vorlage erst von der kommenden Regierung behandelt werden.