
Mehr Rechte für Opfer von Menschenhandel
Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat mehr Schutz und mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel gefordert. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Institut, verlangte von der neuen Bundesregierung am Dienstag in Berlin, rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen stärkt. Deutschland habe weder die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt.
Aktualisiert: 12.07.2015
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Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat mehr Schutz und mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel gefordert. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Institut, verlangte von der neuen Bundesregierung am Dienstag in Berlin, rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen stärkt. Deutschland habe weder die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt.
Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben war in der vergangene Regierungsperiode im Bundesrat gescheitert. Betroffenenverbände hatten es als völlig unzureichend kritisiert. Follmar-Otto äußerte sich bei der Vorstellung einer Handreichung zu dem Thema anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel, der am Freitag begangen wird. Das Institut gibt die Expertise gemeinsam mit dem Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) sowie der Stiftung „Erinnerung Verantwortung Zukunft“ heraus.
Experten fordern Aufenthaltsrecht für Betroffene
Die Fachleute sprechen sich dafür aus, Opfern von Menschenhandel einen Aufenthalt in Deutschland zuzusichern, unabhängig davon, ob diese bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. In jedem Falle sollten aber diejenigen einen Aufenthaltstitel erhalten, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene.

Ebenso müssten jene ein sicheres Aufenthaltsrecht bekommen, „die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen“, so Follmar-Otto. Alle Betroffenen müssten einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Follmar-Otto sprach sich zudem für eine unabhängige Berichterstatterstelle mit Blick auf alle Formen des Menschenhandels aus, um diese Form der Kriminalität wirksamer zu bekämpfen.
Nach Ansicht von Naile Tanis vom KOK sollten Opfer neben dem Aufenthaltstitel auch eine menschenwürdige Existenzsicherung erhalten. Ansonsten seien Frauen zumeist nicht bereit, gegen ihre Peiniger auszusagen, da sie Gewalt gegen sich oder ihre Angehörigen befürchteten.
Zudem sei eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes unumgänglich, so Tanis. Nach ihren Angaben werden Frauen in Deutschland neben der Zwangsprostitution vor allem in der Gastronomie, der Pflege und der Landwirtschaft ausgebeutet. Die EU geht für 2012 von rund 808.000 Sklavenarbeitern in den Ländern der Union aus; davon seien etwa ein Viertel in der Prostitution tätig.