Urteil im Ruanda-Völkermordprozess
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Urteil im Ruanda-Völkermordprozess

Wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag den früheren Bürgermeister von Kiziguro in Ruanda, Onesphore Rwabukombe, zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im April 1994 die Tötung von mindestens 1.200 Tutsi veranlasst zu haben, die auf einem Kirchengelände Schutz gesucht hatten. Der Angeklagte, der nach seiner Ausreise aus Ruanda in Deutschland Asyl beantragte, wird seine Strafe in Deutschland verbüßen.

Erstellt: 18.02.2014
Aktualisiert: 12.07.2015
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Wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag den früheren Bürgermeister von Kiziguro in Ruanda, Onesphore Rwabukombe, zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im April 1994 die Tötung von mindestens 1.200 Tutsi veranlasst zu haben, die auf einem Kirchengelände Schutz gesucht hatten. Der Angeklagte, der nach seiner Ausreise aus Ruanda in Deutschland Asyl beantragte, wird seine Strafe in Deutschland verbüßen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal. „Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden“, erklärte Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht. Das Verfahren habe gezeigt, dass in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen möglich seien. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens sei es wichtig, am Weltrechtsprinzip festzuhalten. Nach diesem Prinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.

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Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Kroker: „Wir hoffen, dass man in Ruanda wahrnimmt, wenn jemand wegen einer Beteiligung an schlimmen Verbrechen nicht davonkommt.“ Der Prozess in Deutschland sei nur „ein einzelnes Puzzleteil“; es sei aber zu hoffen, dass das weltweite Strafrecht davon profitiere.

Prozesse in mehreren europäischen Ländern

Während des Völkermords in Ruanda waren 1994 binnen drei Monaten bis zu 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu von radikalen Hutu-Milizen ermordet worden. Vor dem 20. Jahrestag der Massaker Anfang April haben in mehreren europäischen Ländern neue Ermittlungen und Prozesse gegen mutmaßliche Täter von damals begonnen. Vor einem Pariser Geschworenengericht muss sich seit Anfang Februar Pascal Simbikangwa, Cousin des ruandischen Ex-Präsidenten Juvenal Habayarimana, verantworten.

Im ersten und bislang einzigen Prozess zum ruandischen Völkermord 1994 vor deutschen Gerichten musste sich Rwabukombe seit 2011 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Deutschland verfolgt seit 2002 nach dem Weltrechtsprinzip bestimmte Verbrechen im Ausland, auch wenn sie nicht an Deutschen oder durch Deutsche verübt wurden. Damals trat das sogenannte Völkerstrafgesetzbuch in Kraft. In diesem Zuge wurde 2002 auch der permanente Internationale Strafgerichtshof in Den Haag etabliert.

Amnesty International stellt Deutschland ein gutes Zeugnis auf dem Gebiet des Weltrechts aus. Es gehöre zu den größten Geldgebern des Haager Gerichtshofs und habe das neue Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und andere Weiterentwicklungen des Völkerstrafrechts rasch in nationales Recht umgesetzt.