
Umstrittene Gesetzesvorhaben
Die steigende Zahl von Flüchtlingen bringt immer mehr Kommunen in Bedrängnis. Gleich mehrere Städte schlossen ihre zentralen Aufnahmestellen. Zugleich meldete das Statistische Bundesamt am Donnerstag, dass zum Jahresende 2013 ein Drittel mehr Menschen das Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen haben – insgesamt 225.000 – als im Vorjahr. Gerade angesichts der wachsenden Herausforderungen warnt das Deutsche Menschenrechtsinstitut davor, die Grundrechte der Flüchtlinge einzuschränken. Für die Abteilungsleiterin des Instituts, Petra Follmar-Otto, findet aber genau dies in allen drei laufenden Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung statt.
Aktualisiert: 12.07.2015
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Die steigende Zahl von Flüchtlingen bringt immer mehr Kommunen in Bedrängnis. Gleich mehrere Städte schlossen ihre zentralen Aufnahmestellen. Zugleich meldete das Statistische Bundesamt am Donnerstag, dass zum Jahresende 2013 ein Drittel mehr Menschen das Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen haben – insgesamt 225.000 – als im Vorjahr. Gerade angesichts der wachsenden Herausforderungen warnt das Deutsche Menschenrechtsinstitut davor, die Grundrechte der Flüchtlinge einzuschränken. Für die Abteilungsleiterin des Instituts, Petra Follmar-Otto, findet aber genau dies in allen drei laufenden Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung statt.
Trotz einzelner Verbesserungen würden „die geplanten Restriktionen den Umgang mit Schutz suchenden Menschen in Deutschland gravierend verändern“, warnte Follmar-Otto. Die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten beschneide das Recht auf individuelle Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Die geplante Gesetzesänderung zum Bleiberecht sehe zudem „grund- und menschenrechtswidrige Verschärfungen der Abschiebungshaft“ vor. Schließlich widerspreche die Möglichkeit pauschaler Kürzungen im neuen Asylbewerberleistungsgesetz dem Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. September darüber entscheiden, ob Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begründet das mit der hohen Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen aus diesen Ländern. Ferner könnten dann Anträge von Schutzsuchenden aus anderen Ländern schneller bearbeitet werden. Für den Asylrechtsexperten des Menschenrechtsinstituts, Hendrik Cremer, unterläuft diese Regelung aber den Anspruch jedes Flüchtlings auf eine individuelle Prüfung seiner Schutzbedürftigkeit.

Prekäre Lage der Roma
Außerdem verweist er ebenso wie Asylrechtsorganisationen, die Kirchen oder das UN-Flüchtlingshilfswerk auf die prekäre Lage der Roma auf dem Balkan. Und einige Verwaltungsgerichte sehen durchaus Asylgründe für Roma aus Serbien. Ob die Länderkammer dem Gesetz zustimmt, ist offen. Dazu braucht es die Stimme der Grünen. Für deren Bundesvorsitzende Simone Peter steht die Neuregelung „im völligen Widerspruch zum Grundrecht auf Asyl und wäre ein Türöffner, um dieses Recht für weitere Bevölkerungsgruppen pauschal einzuschränken“. Ein Kompromiss scheint nicht in Sicht.
Weniger umstritten dürfte die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sein, die das Bundeskabinett vor wenigen Tagen beschlossen hat. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll es sich künftig am Existenzminimum ausrichten. Cremer beklagt allerdings, dass Behörden die Möglichkeit erhalten, bestimmten Geduldeten – also Personen, die kein Asyl haben, aber etwa aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen – nach einer „pauschalen Regelvermutung“ die Leistungen zu kürzen.
Diskussion um Ausweitung der Abschiebehaft
Für Dissens auch in der Koalition dürfte die „Neubestimmung des Bleiberechts- und der Aufenthaltsberechtigung“ sorgen. Der seit April vorliegende Referentenentwurf stieß bereits auf harsche Kritik. Kernpunkt ist dabei für Cremer die Ausweitung der Abschiebehaft. Sie soll bei „erheblicher Fluchtgefahr“ möglich sein. Die Gründe, die hierfür angeführt werden, sind für das Menschenrechtsinstitut aber zu unklar definiert und für einen so schweren Eingriff in Grundrechte unzureichend.
Die steigende Flüchtlingszahl dürfe keine Rechtfertigung zur Aushöhlung von Menschenrechten sein, mahnt das Menschenrechtsinstitut. Cremer verweist darauf, dass die Zahl der Schutzsuchenden bei weitem nicht an jene der 1990er Jahre heranreiche, als hunderttausende Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen. Stattdessen fordert er, besser zu planen sowie vorausschauend Konzepte und Standards zur Unterbringung von Schutzsuchenden zu entwickeln. Denn angesichts der blutigen Konflikte vor den Toren Europas fordern Vertreter aller Parteien, noch mehr Verfolgten etwa aus Syrien oder dem Irak Schutz und Beistand zu gewähren.
Von Christoph Scholz