Mehr Schutz für Kinderflüchtlinge
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Mehr Schutz für Kinderflüchtlinge

Mit Blick auf das 25-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention haben Verbände mehr Rechte für minderjährige Flüchtlinge gefordert. Zugleich kritisierten sie am Mittwoch in Berlin eine Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern, nach der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft mit Hilfe von Quoten über ganz Deutschland verteilt werden sollen. Dabei stehe das Kindeswohl nicht im Mittelpunkt, meinte Caritas -Präsident Peter Neher. Auch Pro Asyl wandte sich gegen die Initiative.

Erstellt: 19.11.2014
Aktualisiert: 12.07.2015
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Mit Blick auf das 25-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention haben Verbände mehr Rechte für minderjährige Flüchtlinge gefordert. Zugleich kritisierten sie am Mittwoch in Berlin eine Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern, nach der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft mit Hilfe von Quoten über ganz Deutschland verteilt werden sollen. Dabei stehe das Kindeswohl nicht im Mittelpunkt, meinte Caritas -Präsident Peter Neher. Auch Pro Asyl wandte sich gegen die Initiative.

Nach Angaben der Caritas kamen im vergangenen Jahr rund 6.590 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. Dies seien rund 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen seien zwischen 14 und 18 Jahren alt und kämen derzeit aus Afghanistan, Irak, Syrien und Somalia.

Neher führte weiter aus, die auch von Deutschland unterzeichnete Konvention gebe vor, dass das Wohl des Kindes bei allen gesetzlichen Entscheidungen, die sein Leben beträfen, Priorität habe. „Jedes Kind hat Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Förderung“, so Neher. Oft fehle für die häufig traumatisierten Kinder die notwendige therapeutische Unterstützung. Notwendig seien „einheitliche und hohe Standards in allen Bundesländern“.

„Jedes Kind hat Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Förderung.“

—  Zitat: Peter Neher, Caritas-Präsident

Kritik an Asylpolitik der Bundesregierung

Pro Asyl bemängelte, dass zahlreiche Vorgaben aus der Konvention in Deutschland noch nicht umgesetzt seien. So müsse die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Der entsprechende UN-Ausschuss habe zudem den mangelhaften Zugang zu Bildung und die niedrigen Standards bei der medizinischen Versorgung beanstandet.

Eine schlechte gesundheitliche Versorgung kritisierten auch die Bundesärztekammer sowie Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin. Derzeit sei die Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien reduziert auf Notfallerkrankungen. Es müsse aber eine generelle Regelung sowie einen vereinfachten Zugang zu einer Versorgung geben.

„Anstrengungen für Flüchtlinge bündeln und verbessern“

Auch Vertreter des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ , von Missio und des Bistums Aachen plädierten in der vergangenen Woche dafür, die Anstrengungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu verbessern. „Die Tatsache, dass Menschen weltweit zur Flucht gezwungen sind macht deutlich, dass globale Probleme nicht mehr nach erster und dritter Welt, nach Nord und Süd zu trennen sind“, betonte Markus Offner, Grundsatzreferent beim Kindermissionswerk, im Rahmen einer Fachtagung in der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHo). „Wir sind überzeugt, dass die aktuelle Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland die Chance bietet, abwertende und diskriminierende Tendenzen in der Gesellschaft zu verändern“, ergänzte Professor Norbert Frieters-Reermann von der KatHo.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef forderten anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen für Kinderrechte. Diese gebe es bereits in 70 Ländern. Die Rechte müssten auch endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. (lek mit KNA)

UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die sogenannte Kinderrechtskonvention ist Teil der internationalen Menschenrechtsverträge und wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Bis auf die USA, den Südsudan und Somalia sind alle Mitgliedsstaaten dem Abkommen beigetreten. Durch die 54 Artikel sollen den Kindern die wichtigsten Menschenrechte garantiert werden. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Außerdem haben die Kinder ein Recht auf Bildung, sowie Freizeit und Spiel. Sie sollen vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Alle Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen wird. Insgesamt ist die Konvention von vier Grundprinzipien geleitet: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder, der Vorrang des Kindeswohls bei Entscheidungen, die sich auf Kinder auswirken, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung der Meinung und des Willens des Kindes. (KNA)