Kritik am Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
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Kritik am Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechte ‐ Mit einem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte will die Bundesregierung deutsche Unternehmen zu fairer Produktion und dem Schutz der Rechte ihrer Mitarbeiter weltweit verpflichten. Ein aktueller Entwurf stößt jedoch bei zahlreichen Organisationen auf Kritik.

Erstellt: 07.12.2016
Aktualisiert: 07.12.2016
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Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sind mit dem vorliegenden Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unzufrieden. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass Produkte zu Dumpingpreisen in anderen Ländern hergestellt werden und Umweltschutz, soziale Standards und Menschenrechte in den Produktionsfirmen missachtet werden.

Aus Sicht der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), ist der Entwurf ein akzeptabler Kompromiss, auch wenn mehr wünschenswert gewesen sei. Kofler mahnte jedoch eine rasche Verabschiedung an.

Die Nichtregierungsorganisationen wünschen sich deutliche Nachbesserungen. Der Kompromiss sei unambitioniert, klagte Sarah Lincoln vom Forum Menschenrechte am Mittwoch in Berlin. Erschwerend hinzu komme, dass die Union den abgeschwächten Kompromissentwurf derzeit wohl weiter verzögere. Armin Pasch vom entwicklungspolitischen Dachverband Venro ergänzte, auch SPD-geführte Bundesministerien, etwa für Justiz und Wirtschaft, hätten im Verhandlungsprozess kaum oder wenig Interesse gezeigt, einen ambitionierten Plan zu entwerfen.

Der Nationale Aktionsplan basiert auf den 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und will deutsche Unternehmen zu fairer Produktion und dem Schutz der Rechte ihrer Mitarbeiter weltweit verpflichten. Zur Überprüfung sollen laut Entwurf Beschwerdemechanismen eingeführt werden. Darüber hinaus soll ab 2018 bewertet werden, ob die Maßnahmen greifen. Andernfalls sind auch gesetzliche Regelungen denkbar. Nach derzeitigem Stand will das Kabinett kommende Woche über den Entwurf beraten.

NGO’s fehlt es an Verbindlichkeiten

Die Nichtregierungsorganisationen sehen wenige positive Elemente im Entwurf. Begrüßenswert sei die Zielmarke, dass bis 2020 rund 50 Prozent der Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umgesetzt haben sollen, sagte Pasch. Auch der damit verbundene Evaluationsprozess sei sinnvoll.

Es fehlt aber laut den Verbänden vor allem an Verbindlichkeit. So sehe der Plan weder ein Bußgeld noch andere Strafen vor, wenn Unternehmen ihr Ziel verfehlten. Auch sei weiterhin unklar, ob die geplante Evaluierung überhaupt finanziert werde. „Ohne Monitoring ist das ganze Vorhaben wertlos“, sagte Pasch.

Besonders harsch kritisieren die Verbände, dass Mitarbeiter im Ausland weiterhin kaum Möglichkeiten hätten, gegen ihre Arbeitgeber aus Deutschland vorzugehen. Die Option, sich bei einer unabhängigen Stelle beschweren zu können, sei aber zentral. Auch hier muss aus Sicht der Verbände der Aktionsplan nachgebessert werden.

Ebenso müssten Unternehmen mit staatlicher Beteiligung auf allen Ebenen, ob Bund, Länder oder Kommunen, verbindlich verpflichtet werden, Menschenrechtsvorgaben einzuhalten. Hier sei der Plan im Prozess deutlich abgeschwächt worden.

Andere Länder, etwa Großbritannien, Dänemark oder Frankreich, sind den Angaben nach bei der verbindlichen Einhaltung von Menschenrechten in der Wirtschaft viel weiter.

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