Streit um Seenotrettung im Mittelmeer spitzt sich zu
Flucht und Asyl ‐ Während viele Italienurlauber ihre Füße in das Wasser im Mittelmeer halten, braut sich am anderen Uferende vor Libyen eine neue Krise zusammen. Italien hat es satt, in der Flüchtlingskrise von den anderen EU-Staaten alleingelassen zu werden und greift zu immer drastischeren Mitteln. Nun schalten sich Mitarbeiter des deutschen Bundestages ein.
Aktualisiert: 03.08.2017
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Während viele Italienurlauber ihre Füße in das mehr oder weniger kalte Wasser im Mittelmeer halten, braut sich am anderen Uferende vor Libyen eine neue Krise zusammen. Italien hat es satt, in der Flüchtlingskrise von den anderen EU-Staaten alleingelassen zu werden und greift zu immer drastischeren Mitteln. Nun schalten sich Mitarbeiter des deutschen Bundestages ein.
Laut dem italienischen Innenministerium haben seit Jahresbeginn 95.215 Flüchtlinge und Migranten einen italienischen Hafen erreicht. Dies seien 2,73 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Die Situation vor den Toren Europas spitzt sich dennoch zu.
Am Mittwoch hatte die italienische Justiz das Schiff „Iuventa“ der deutschen Hilfsorganisation „Jugend Rettet“ beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Organisation wegen möglicher Beihilfe zur illegalen Einwanderung. Das Hilfswerk hatte den Verhaltenskodex zuvor nicht unterzeichnet.
Darüber hinaus hat Italien angekündigt, die libysche Marine mit Militärbooten in deren Hoheitsgewässern technisch, logistisch und operativ zu unterstützen. Italien begründet dies als Beitrag zur Stabilisierung des Bürgerkriegslandes und zum Kampf gegen Menschenschmuggel.
Während Italien den Druck auf Seenotretter erhöht, bestätigt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer. „Die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot ist als Ausdruck der Menschlichkeit tief verankert in der Jahrhunderte alten, maritimen Tradition und gilt gemeinhin als ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht“, heißt es im Gutachten. Irrelevant sei dabei, ob die Schiffbrüchigen die Notlage „selbst und oder schuldhaft“ herbeigeführt hätten.
Das Gutachten unterstreicht, dass die EU-Mitgliedsstaaten völkerrechtlich verpflichtet seien, bei der Rettung von Menschen in Seenot zusammenzuarbeiten. Zudem müssten sie zivilen Schiffen, die Hilfe leisteten, schnellstmöglich einen Nothafen anbieten. Die Rückführung geretteter Flüchtlinge und Migranten nach Libyen sei völkerrechtlich indes bedenklich. Aus Sicht der Wissenschaftlichen Dienste haben die EU-Mitgliedstaaten zwar einen Ermessensspielraum, aber dieser dürfe nicht dazu führen, dass die Koordinierung von Rettungsaktionen „blockiert wird oder aus anderem Grund ins Leere läuft“.
Der italienische Staat droht damit, privaten Seenotrettern die Einfahrt in italienische Häfen zu verweigern, wenn sie einen umstrittenen Verhaltenskodex nicht unterzeichnen. Ohne Unterzeichnung würden sie „schwerlich weiter operieren können“, sagte Innenminister Marco Minniti laut der italienischen Tageszeitung „La Stampa“. Aus Sicht der Wissenschaftler des Bundestages widerspricht das im Kodex festgehaltene Verbot, Flüchtlinge auf größere Schiffe wie Frachter oder Containerschiffe zu bringen, internationalen Abkommen. Da der Verhaltenskodex bis dato nicht als europäisches oder internationales Dokument angenommen worden sei, habe er zudem „völkerrechtlich keine rechtsverbindliche Wirkung“.
Nach Schätzungen werden derzeit mehr als 40 Prozent der geretteten Bootsflüchtlinge im Mittelmeer von privaten Hilfsorganisationen aufgenommen. Darunter sind Hilfswerke wie Ärzte ohne Grenzen, Sea-Eye oder „Jugend Rettet“.
© KNA/cze