Menschenrechtler fordert UN-Konvention für Indigene

Menschenrechtler fordert UN-Konvention für Indigene

Menschenrechte ‐ Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat eine UN-Konvention zum Schutz von indigenen Völkern gefordert. Die Lage der indigenen Gemeinschaften dürfe nicht schöngeredet werden.

Erstellt: 07.08.2017
Aktualisiert: 07.08.2017
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat eine UN-Konvention zum Schutz von indigenen Völkern gefordert. Zwar seien die Rechte von Ureinwohnern vor zehn Jahren in einer UN-Deklaration definiert worden, die viele Länder inzwischen anerkannt hätten. Gleichzeitig warnte die Menschenrechtsorganisation jedoch davor, die Lage der weltweit rund 6.000 indigenen Gemeinschaften mit ihren mehr als 450 Millionen Angehörigen schönzureden.

Die Rechte der Ureinwohner stünden meist nur auf dem Papier, kritisierte die GfbV anlässlich des Tages der indigenen Völker am Mittwoch. Selbst Paragrafen, die den Ureinwohnern in Verfassungen gewidmet seien, seien oft nur Absichtserklärungen und keine einklagbaren Richtlinien. Deshalb litten indigene Gemeinschaften nach wie vor unter Landraub und Vertreibung oder Zwangsumsiedlung. Umweltzerstörungen führten zur Vernichtung ihrer Existenzgrundlage.

Die Menschenrechtsorganisation forderte die internationale Gemeinschaft dazu auf, eine völkerrechtlich bindende Konvention zum Schutz der indigenen Rechte auf den Weg zu bringen. So könnten beispielsweise die rund 700.000 Afar in Eritrea bei den Vereinten Nationen viel leichter um Hilfe gegen staatliche Willkür bitten.

© KNA