GKKE kritisiert Rüstungsexporte in problematische Drittstaaten
Abrüstung ‐ Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2019, den die Bundesregierung am 17. Juni 2020 veröffentlicht hat, weist Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 8,015 Milliarden € aus.
Aktualisiert: 16.12.2022
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Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2019, den die Bundesregierung am 17. Juni 2020 veröffentlicht hat, weist Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 8,015 Milliarden € aus. Dies ist nicht nur nahezu eine Verdopplung im Vergleich zu 2018 (4,82 Milliarden Euro), sondern auch der höchste Wert seit die Bundesregierung Ende der 1990er Jahre öffentlich über Rüstungsexportgenehmigungen berichtet.
Deutlich angestiegen sind auch die Einzelausfuhrgenehmigungen an Drittstaaten (Nicht-EU/NATO oder gleichgestellte Staaten, wie Australien, Neuseeland oder die Schweiz), nämlich um rund eine Milliarde € von 2,55 € Milliarden auf 3,531 Milliarden €. Dass deren Anteil an den Gesamtexporten nur bei 44,1 Prozent (2018: 52,9 Prozent) liegt, ist also der hohen Zahl der insgesamt genehmigten Rüstungsexporte zuzurechnen – nicht etwa einer Trendwende hin zu einer restriktiven deutschen Rüstungsexportpolitik. Vielmehr bleibt die Genehmigungspraxis in höchstem Maße problematisch.
Dies zeigt auch der Blick auf die Empfängerstaaten unter den Drittstaaten. Spitzenreiter unter den Drittstaaten und Platz 2 in der Gesamtstatistik der Empfängerstaaten deutscher Rüstungsexporte ist Algerien – die Genehmigungen beziehen sich hierbei vor allem auf Teile für gepanzerte Fahrzeuge, vermutlich um die Produktion der Transportpanzer Fuchs und auch der Radpanzer Boxer zu realisieren, die dort in Lizenz gebaut werden. Algerien betreibt seit Jahren eine großflächige Modernisierung der Streitkräfte und bemüht sich darum, eigene Produktionskapazitäten mit Hilfe deutscher Firmen zu realisieren. Dies ist ein Trend, der sich in vielen Ländern der MENA-Region (Middle East and North Africa) feststellen lässt. Eigene Produktionskapazitäten eröffnen diesen Ländern die Möglichkeit zu Rüstungsexporten in Kriegs- und Krisenregionen. Dagegen hat Algerien den internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty/ATT) von 2014, der globale Kriterien der Rüstungsexportkontrolle beinhaltet, bislang nicht unterzeichnet. Deutschland hatte sich in der Überarbeitung der Politischen Grundsätze vom Juli 2019 dazu verpflichtet, die Unterstützung des ATT durch das Empfängerland in seiner Beurteilung der Genehmigungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, keine Rüstungsgüter an Länder der Jemen-Kriegskoalition zu liefern. Dazu zählt unter anderem auch Ägypten, für das 2019 Rüstungsgüter im Wert von rund 847 Millionen Euro genehmigt wurden. Inzwischen unterstützt Ägypten in Libyen die Milizen um General Haftar, die große Teile des libyschen Staatsgebietes erobert haben.
In Ägypten ist eine Militärregierung an der Macht, die Opposition und politischen Widerstand brutal unterdrückt. Der Tod des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Mursi während eines laufenden Gerichtsverfahrens dokumentiert die Missachtung rechtsstaatlicher Verfahren und internationaler Konventionen durch die ägyptische Regierung. Die Haftbedingungen Mursis könnten nach der UN-Antifolterkonvention als Folter gewertet werden.
Der Bericht der UN-Expertenkommission zur Einhaltung des Waffenembargos in Libyen nennt auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Jordanien als solche Staaten, die das Embargo gebrochen haben sollen. (Link 1 | Link 2)
Mehr Klein- und Leichtwaffenexporte genehmigt
Dennoch sind beide Länder Empfänger deutscher Rüstungsexporte im Jahr 2019 (VAE: 257 Mio. €; Jordanien: 22 Mio. €). Die Haftar-Milizen kämpfen unter anderem mit russischen Pantsir-S1 Luftabwehrsystemen, die auf Militärlastwagen der deutschen Marke MAN montiert sind. Die Bundesregierung hatte zwischen 2000 und 2013 den Export solcher militärischen LKW an die Emirate genehmigt. Die VAE sind in der Vergangenheit schon wiederholt als Embargobrecher aufgefallen, beispielsweise in Eritrea und Somalia. Auch dieser Fall unterstreicht, wie schnell Rüstungsexporte in Kriegsgebiete gelangen und wie hoch das Risiko des Retransfers solcher Rüstungsgüter ist. In den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist unter Artikel IV.4 „Sicherung des Endverbleibs“ auch zu lesen, dass solche Empfängerstaaten bis zur Beseitigung der Umstände des Weiterexportes von Genehmigungen auszuschließen sind.
Ein beachtlicher Anstieg zeigt sich auch bei den Genehmigungswerten für Klein- und Leichtwaffen. 2019 genehmigte die Bundesregierung 69,49 Millionen €. 2018 waren es noch 38,91 Millionen €. Die Genehmigungswerte in Drittländer sind hingegen weiterhin auf niedrigem Niveau. 2019 wurden Klein- und Leichtwaffen im Wert von 400.433 € genehmigt, 2019 waren es 403.703 €. Allerdings versprechen die überarbeiteten Politischen Grundsätze vom Juli 2019, dass „grundsätzlich“ keine Klein- und Leichtwaffen mehr an Drittstaaten geliefert werden. Dennoch erhielten Staaten wie Südkorea oder Trinidad/Tobago Klein- und Leichtwaffen. Ägypten erhielt Teile für Gewehre, die VAE Teile für Maschinenpistolen, der Oman Teile für Maschinengewehre. Die Bundesregierung begründet dies mit noch bestehenden Verträgen, die erfüllt werden müssen. Der Anteil der Genehmigungen für Kleinwaffenmunition an Drittstaaten hat sich weiter verringert und liegt bei 2 Prozent bei einem Gesamtvolumen von 6,22 Millionen €.
Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) bescheinigt Deutschland insgesamt keine Trendwende hin zu einer restriktiveren Rüstungsexportpolitik. Deutschland nimmt im Vergleich zu den USA, Russland und Frankreich Platz 4 unter den fünf größten konventionellen Waffenexporteuren weltweit ein. Gegenüber dem Vergleichszeitraum von 2010 bis 2014 steigerte Deutschland seine Rüstungsexporte zwischen 2015 und 2019 um 17 Prozent, während das globale Rüstungsexportvolumen lediglich um 5 Prozent gewachsen ist.
Die gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung
In der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) arbeiten Brot für die Welt und die Deutsche Kommission Justitia et Pax zusammen. Vorsitzende: Prälat Dr. Martin Dutzmann und Prälat Dr. Karl Jüsten
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