Kontroverse Debatte um Lieferkettengesetz im Bundestag

Kontroverse Debatte um Lieferkettengesetz im Bundestag

Gerechtes Wirtschaften ‐ Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über den Gesetzentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten debattiert. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten.

Erstellt: 22.04.2021
Aktualisiert: 29.11.2022
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Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über den Gesetzentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten debattiert. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem „Meilenstein“ sprach, beklagten Redner der Linken und Grünen eine verpasste Chance. Abgeordnete von FDP und AfD sahen in den Regelungen unzumutbare Belastungen für die Wirtschaft. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf nach langem Tauziehen zwischen dem Wirtschafts- mit dem Arbeits- und dem Entwicklungsressort auf den Weg gebracht. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach von einem „guten Kompromiss“. Der Weg vom freien zum fairen Handeln sei „die“ soziale Frage des 21. Jahrhunderts. „Wir können nicht die Augen verschließen vor Ausbeutung von Frauen, Kindern und Umwelt.“

Laut Entwurf müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Dazu zählen etwa das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder ungerechtem Lohn. Vollumfänglich sollen sie aber nur für den eigenen Geschäftsbereich und den der unmittelbaren Zulieferer gelten. Umweltbelastungen sind nur einbezogen, soweit sie Menschenrechte beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder gar ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Der Entwurf sieht keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung vor. Allerdings sollen Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen im Namen von Betroffenen klagen können. Die Regelung soll ab 2023 für die rund 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit gelten und ein Jahr später für die gut 2.600 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Eva-Maria Schreiber (Die Linke) kritisierte, dass die Regelung „massiv verwässert“ worden sei. Sie forderte, die Sorgfaltspflichten vollumfänglich auf gesamte Lieferketten auszudehnen. Gerade am Anfang geschähen die meisten Menschenrechtsverletzungen. Ferner verlangte sie eine zivile Haftungsregelung und die Einbeziehung aller Unternehmen. Uwe Kekeritz (Grüne) nannte es inakzeptabel, dass der Umweltschutz nur „halbherzig“ berücksichtigt werde. Der Entwurf verstoße zudem gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Entwicklungsländer zahlten die Zeche für Billigprodukte.

Carl-Julius Cronenberg (FDP) warf dem Gesetz hingegen vor, es atme einen Geist des Misstrauens gegen die Wirtschaft. Vor allem die Regierungen in Produktionsländern stünden in der Verantwortung für Menschenrechte. Zudem beklagte er zusätzliche Bürokratie. Markus Frohnmaier (AfD) sprach von einem „Angriff auf deutsche Unternehmen“. Er warnte vor einem Rückzug, den dann Länder wie China nutzten.

Heil betonte demgegenüber, wer globale Gewinne mache, müsse auch globale Verantwortung übernehmen. Mit dem Gesetz werde der Schutz der Menschenrechte zu einem unternehmerischen Standard. Hermann Gröhe (CDU) mahnte, dass durch Ausbeutung millionenfach Menschenrechte mit Füßen getreten würden. Deutschland könne als drittgrößter Importeur Standards setzen.

Hilfswerke: Wirtschaftslobby will Lieferkettengesetz im Bundestag stoppen

Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag hatten Misereor, das Global Policy Forum und Brot für die Welt die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich für ein ambitioniertes Lieferkettengesetz auszusprechen. In einem gemeinsamen Briefing beleuchteten sie das Vorhaben von Lobbyverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion im Bundestag, eine Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Der Wirtschaftsrat der CDU hatte das Lieferkettengesetz zuvor als „linksideologisches Thema" bezeichnet und die Abgeordneten der Union aufgerufen, es im Bundestag zu „stoppen". Wirtschaftsminister Altmaier bezeichnete den Regierungsentwurf an demselben Tag als „vernünftigen Kompromiss", durch den „die berechtigten Interessen der Wirtschaft nicht geschmälert und beeinträchtigt" würden.

„Menschenrechte sind das Fundament jeder demokratischen Gesellschaft und müssen auch für Unternehmen gelten", erklärt Armin Paasch, Menschenrechtsexperte bei MISEREOR und Mitautor des Briefings. „Mit seinen Forderungen will der Wirtschaftsflügel der Union das Lieferkettengesetz völlig aushöhlen und einen besseren Menschenrechtsschutz verhindern." Die AG Wirtschaft und Energie und der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion hatten den Regierungsentwurf in einem gemeinsamen Beschluss als „nicht zustimmungsfähig" bezeichnet. Unter anderem forderten sie die Begrenzung von Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer, einen Haftungsausschluss für Unternehmen sowie eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit über 5.000 bis 10.000 Mitarbeitenden.

© KNA/Misereor